Evaluierung der sächsischen Polizei- und Sicherheitsgesetze einleiten

Die Evaluierung von Gesetzen, insbesondere von einzelnen Regelungen, ihrer Umsetzung und Wirkung erfolgt auch in anderen Bundesländern.
In Sachsen ist eine solche Evaluierung bislang noch nicht vorgenommen worden. Sie ist vor dem Hintergrund der Ergebnisse der Evaluierungen auf Bundesebene, der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes und den Rufen nach schärferen Gesetzen zur Bekämpfung des Terrorismus jedoch dringend erforderlich.

Drucksache: Drs. 6/5126

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