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Herr Ulbig, verzichten Sie auf die geplanten Verschärfungen im Sächsischen Polizeigesetz bis das Musterpolizeigesetz vorliegt!

Zu den Ergebnissen der Innenministerkonferenz und zur Ankündigung, eine Muster-Polizeigesetz für die Länder zu erarbeiten, erklärt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

„Ich fordere den Innenminister Markus Ulbig (CDU) auf, auf die geplanten Verschärfungen im Sächsischen Polizeigesetz zu verzichten, bis das Muster-Polizeigesetz vorliegt. An die Erarbeitung eines solchen Mustergesetzes knüpfe ich die Erwartung, dass alle in Deutschland bestehenden Befugnisse der Länderpolizeien und der des Bundes auf den Prüfstand kommen. Für Sachsen haben wir GRÜNEN eine solche Evaluation der Sicherheitsgesetze, insbesondere des Polizeigesetzes gefordert.“

„Die für die Überwachung von sogenannten Messenger-Diensten erforderliche Quellen-Telekommunikationsüberwachung oder Online-Durchsuchung lehne ich ab. Wenn Bürgerinnen und Bürger ständig damit rechnen müssen, dass der Staat in ihre Computersysteme und Mobiltelefone einbricht, um unbemerkt die privateste Kommunikation mitzulesen, dann können sie nicht mehr frei sein. Der Nachweis, dass die Staatsregierung über einen Staatstrojaner verfügt, der den technischen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts entspricht, ist bislang nicht erbracht worden.“

„Dass sich die Länder nicht auf eine Ausweitung der Schleierfahndung – also sogenannte verdachts- und ereignisunabhängige Kontrollen von Personen und Fahrzeugen – einigen konnten, zeigt, dass die in Sachsen seit Jahren bereits zulässige Schleierfahndung auch verfassungsrechtlich keine selbstverständlich unbedenkliche Regelung ist. Sie könnte im Zuge der Erarbeitung des Muster-Polizeigesetzes gern gestrichen werden.“

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