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Kommunalabgabengesetz − Entwurf bringt neue Rechtsunsicherheit

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Präsident,
Sehr geehrte Damen und Herren,

für immer mehr Städte in Sachsen, auch jene, die keine anerkannten staatlichen Erholungsorte, Kur- oder Heilbäder sind, ist der Tourismus eine wesentliche Einnahmequelle und ein zentraler Wirtschaftsfaktor. Dass man Touristen, die man in eine Stadt locken will, auch etwas bieten muss, ist eine Binsenweisheit und dass dies mit beträchtlichen Ausgaben für die entsprechenden Kommunen verbunden ist, ebenso. Umso komplizierter ist seit Jahren die Frage in Sachsen, wie man die Nutznießer einer touristischen Infrastruktur, also die Gäste, einer Finanzierung der selbigen beteiligen kann.

Die Neuregelung, die die Staatsregierung mit der Änderung des Kommunalabgabengesetzes vorlegt, versucht diesen wachsenden Anspruch der finanziellen Beteiligung der Gäste einer touristischen Infrastruktur zu begegnen.

Wie wir heute mehrfach gehört haben, war die Frage, wie eine solche finanzielle Beteiligung ausgestaltet werden kann, bisher mit einer erheblichen Rechtsunsicherheit verbunden. Dies hat zuletzt die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes in Bautzen zu entsprechenden damaligen Regelungen der Landeshauptstadt Dresden gezeigt, mit der eine weite Auslegung der Erhebungsvoraussetzungen wieder eingedämmt wurde.

Es ist insofern sinnvoll und gut, dass die Staatsregierung ein Gesetz vorgelegt hat, welches den Kommunen diese finanzielle Beteiligung zukünftig deutlich vereinfacht und eine größtmögliche Rechtssicherheit schafft. Insbesondere die Ausweitung der bisherigen Kurtaxe auf eine Gästetaxe und damit die Vergrößerung der Zahl der Gemeinden, die diese bisher recht eng abgegrenzte Abgabe erheben durften, ist aus Sicht meiner Fraktion eine sinnvolle – minimiert sie doch auf der einen Seite die Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Erhebung und ist im Gegensatz dazu für die Gäste transparent und klar nachvollziehbar. Diese Vereinfachung wird viele Kommunen – trotz der weiterhin bestehenden Voraussetzung – in die Lage versetzen, ihre touristische Infrastruktur ausgewogen finanzieren zu können. Insoweit ist der Gesetzentwurf nach unserer Auffassung und auch vor dem Hintergrund, dass die Koalition noch wesentliche Fragen der Sachverständigenanhörung übernommen hat, ein Schritt hin zu mehr Rechtssicherheit und in die richtige Richtung.

Dennoch werden wir uns heute nur der Stimme enthalten, denn was auf der einen Seite mehr Rechtssicherheit bei der Frage der Art der finanziellen Beteiligung schafft, wird auf der anderen Seite zu einer neuen Rechtsunsicherheit.

Diese Rechtsunsicherheit besteht zukünftig in der Frage, welche Gemeinde tatsächlich die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt, um eine Gästetaxe erheben zu dürfen. Diese Frage wird im Wesentlichen an der Existenz eines besonderen Aufwandes für Unterhalt einer touristischen Infrastruktur festgemacht. Die Frage wer diese Voraussetzung erfüllt, ist indes hinreichend unbestimmt.

In der Sachverständigenanhörung ist deutlich geworden, dass sich mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Spektrum auftut, welches sich zwischen den derzeit 59 Gemeinden, welche Kurtaxe erheben durften und wahrscheinlich bis zu 224 Gemeinden die als Minimalvoraussetzung eine Touristeninformation unterhalten, bewegen wird. Bei der Sachverständigenanhörung wurde davon ausgegangen, dass die Zahl der erhebungsberechtigten Kommunen unter 100 liegen wird, jedoch die Abgrenzung im Einzelfall schwierig sei.

Es ist daher damit zu rechnen, dass sich die Frage der Rechtsunsicherheit von der Art und Umfang der Erhebung nunmehr zur Frage der Voraussetzung der Erhebung verschiebt. Leidtragende werden all jene Kommunen sein, welche eben gerade nicht die notwendigen Aufwand für den Unterhalt einer touristischen Infrastruktur aufwenden, welche am Ende die Erhebung beispielsweise der Gästetaxe rechtfertigt. Bei jenen ist ebenfalls mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung über diese Frage zu rechnen. Schon allein diese trüben Aussichten lassen vermuten, dass ein erheblicher Teil der Kommunen weiterhin von einer solchen Regelung, welche gleichwohl zu einer Entlastung der kommunalen Haushalte führt und auch die touristische Infrastruktur verbessert würde, Abstand nehmen.

Aufgrund dieser neuen und höchst problematischen entstehen Rechtsunsicherheit werden wir uns bei diesem Gesetzentwurf schlussendlich nur enthalten können.

Rede zur zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Staatsregierung ‚Gesetz zur Änderung des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes‘
41. Sitzung des Sächsischen Landtags, 28. September 2016, TOP 4, Drs. 6/4787

Gesetz zur Änderung des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes

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