Personalpolitik der Staatsregierung

Auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN debattiert der Sächsische Landtag am Donnerstag über die Personalpolitik der Staatsregierung. Diese hatte im Februar eine Kommission zur umfassenden Evaluation der Aufgaben, Personal- und Sachausstattung der sächsischen Verwaltung eingesetzt. Die Evaluation soll bis zum Jahr 2016 abgeschlossen sein, dem Kabinett sollte aber bereits im September 2015 ein Zwischenbericht übergeben werden.

„Mit gutem Personal in der Verwaltung steht und fällt die Leistungsfähigkeit des Freistaates Sachsen“, erklärt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zum Antrag.
„Kennzeichen der Personalpolitik der letzten CDU/FDP-Regierung war jedoch allein der Stellenabbau mit dem Ergebnis, dass in den nächsten 15 Jahren über die Hälfte der Staatsbediensteten in den Ruhestand gehen. Dringendste Aufgabe ist daher in den kommenden Jahren, gut ausgebildetes neues Personal zu finden. So lange auch die CDU/SPD-Koalition weiter die Altersabgänge zum Personalabbau nutzt, ist die Neueinstellung junger Fachkräfte allerdings nicht möglich.“

„Wohin die kurzsichtige Personalpolitik der CDU-Ministerpräsidenten Prof. Georg Milbradt und Stanislaw Tillich geführt hat, merken die sächsischen Bürgerinnen und Bürger schon heute an fehlenden Lehrkräften und Polizeibediensteten“, kritisiert der Abgeordnete. „Diese Fehlentwicklungen dürfen sich beim weiteren Personal in Sachsen nicht wiederholen.“

„Wir GRÜNEN fordern schon seit langem die Erarbeitung eines Personalkonzepts. In der letzten Wahlperiode hatten wir in diesem Ansinnen die volle Unterstützung der SPD. An die Evaluation, die die eingesetzte Personalkommission vornehmen soll, haben wir daher hohe Erwartungen. Ob die Kommission ihre Ziele jedoch erreicht, können wir nur beurteilen, wenn wir über die Herangehensweise und (Zwischen-)Ergebnisse unterrichtet sind. Wir wollen Transparenz für das gesamte Verfahren. Für Heimlichkeiten ist hier kein Platz, dafür steht zu viel auf dem Spiel. Die Staatsregierung muss den Zwischenbericht der Kommission auch dem Landtag zuleiten, damit dieser die notwendigen Schlussfolgerungen unverzüglich ziehen kann.“

>> GRÜNER-Antrag „Transparenz bei Sachsens Personalplanung – Zwischenergebnisse der Kommission zur umfassenden Evaluation der Aufgaben, Personal- und Sachausstattung veröffentlichen“ (Drs. 6/2558)

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