Foto: Grüner Landesverband Sachsen

Freistaat oder Polizeistaat – Was bringt das neue Polizeigesetz?

Donnerstag, 23. August 201819:00 Uhr GRÜNE Ecke, Bischofsplatz 6, DresdenVeranstaltet von: Landtagsfraktion BÜNDNIS90 / DIE GRÜNEN

Der sächsische Innenminister plant die massive Verschärfung des Polizeirechts. Die Polizei soll zahlreiche neue Befugnisse zur Überwachung sächsischer Bürgerinnen und Bürger erhalten. Geplant ist u.a. die Ausweitung der Videoüberwachung mit Gesichtserkennung, die stationäre Kennzeichenerkennung, die Ausweitung der Telekommunikationsüberwachung für Fälle, in denen noch keine Straftaten begangen wurden, die Ausschreibung zur gezielten Kontrolle, die Ausweitung von Aufenthaltsverboten und -geboten, die Einführung der Fußfessel sowie die Absenkung der Voraussetzungen an die Gefahr, die vorliegen muss, wenn die Polizei eingreifen darf. Die Befugnisse können alle Bürgerinnen und Bürger in Sachsen betreffen, auch wenn sie keine Straftat begangen haben.

„Die Pläne bestätigen meine schlimmsten Befürchtungen. Die geplante Ausweitung polizeilicher Befugnisse ist ein Frontalangriff auf die Bürgerrechte.“ erklärt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag.

Was darf und kann die Polizei künftig in Sachsen? Braucht die Polizei tatsächlich all diese Befugnisse? Werden wir künftig rund um die Uhr überwacht? Führt dies alles wirklich zu mehr oder nur zu gefühlter Sicherheit? Und sind wir bereit, dafür unsere Freiheit zu opfern?

Über all diese Fragen möchten wir mit Ihnen ins Gespräch kommen. Dazu wird Valentin Lippmann einen Überblick über die geplanten Verschärfungen des Polizeirechts und die aktuellen Entwicklungen in Sachsen geben.

Als Gast dieser Veranstaltung willigen Sie ein, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag Aufnahmen der Veranstaltung, auf denen Sie zu sehen sind oder sein könnten, nicht kommerziell nutzen darf. Dies umfasst insbesondere die Verwendung im Internet (Homepage, Facebook-Seite) sowie in Publikationen der Fraktionen. Bei einer Weitergabe der Einladung ist darauf hinzuweisen.

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