38 Kameras sollen künftig das Chemnitzer Stadtzentrum mit seinen Straßen, Plätzen und Parks überwachen, wenn es nach dem Willen der Stadtverwaltung, der Polizei und offenbar auch einer Mehrheit des Chemnitzer Stadtrats geht.
„Eine so umfassende Überwachung eines belebten innerstädtischen Bereichs durch Polizei und Kommune wäre ein in Sachsen bislang einmaliges Vorhaben. Es greift schwer in die Grundrechte der Chemnitzer Bürgerinnen und Bürger ein. Jeder der sich im überwachten Bereich aufhält, wird gefilmt. Die Aufnahmen werden zehn Tage gespeichert, bei Bedarf länger.“ meint Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag.
Unter dem Motto „mehr Sicherheit“ wird derzeit in Sachsen und anderswo über eine Ausweitung der Videoüberwachung öffentlicher Räume diskutiert. Mit dem neuen Polizeigesetz plant der Innenminister nicht nur mehr Kameras an Kriminalitätsschwerpunkten sondern auch auf Wegen, die dort hin- und wegführen. Zudem soll die intelligente Videoüberwachung eingeführt werden, die es ermöglicht gefilmte Personen mit Datenbanken abzugleichen.
Doch erreichen wir mit mehr Videoüberwachung auch ein Mehr an Sicherheit? Lassen sich Straftäter von Kameras tatsächlich von Straftaten abhalten? Ist Chemnitz stärker als andere Städte kriminalitätsbelastet? Oder wird mit einer Videoüberwachung auf Kosten des Rechts, sich unbeobachtet zu bewegen, eine Sicherheit vorgegaukelt, die es gar nicht gibt? Sind wir auf dem Weg zu einer Totalüberwachung der Bürgerinnen und Bürger?
Diese und andere Fragen diskutieren wollen wir mit Ihnen diskutieren.
Podiumsgäste:
David Joram, Leiter Technischer Service, Chemnitzer Verkehrs-AG
N.N., Polizeirevier/Polizeidirektion Chemnitz
Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der GRÜNEN-Landtagsfraktion
Moderation:
Christin Furtenbacher, Stadträtin, GRÜNE-Stadtratsfraktion Chemnitz
Als Gast dieser Veranstaltung willigen Sie ein, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag Aufnahmen der Veranstaltung, auf denen Sie zu sehen sind oder sein könnten, nichtkommerziell nutzen darf. Dies umfasst insbesondere die Verwendung im Internet (Homepage, Facebook-Seite) sowie in Publikationen der Fraktionen. Bei einer Weitergabe der Einladung ist darauf hinzuweisen.