Der Baumschutz, die Vernuft und die Kettensäge

Lieber Leserin, lieber Leser,

bei meinem ersten inhaltlichen Beitrag geht es gleich um ein urgrünes Thema: um den Baumschutz (oder wie es auch Verwaltungsdeutsch heißt: um den Gehölzschutz)

Vielleicht erinnern sich noch einige daran, dass CDU und FDP im Vorfeld der Kommunalwahlen 2009 die sogenannte Gehölzschutzsatzung aufweichen wollte. Die Umfangsgrenzen der Bäume, die ohne Genehmigung auf Privatgrundstücken gefällt werden können, sollten deutlich erhöht werden (auf 80 cm Stammumfang).  Seit kurzem versucht die schwarz-gelbe Landesregierung die besagten kommunalen Gehölzschutzsatzungen entgültig abzuschaffen, indem sie den Kommunen das Recht zum Erlass solcher Satzungen entziehen will.  Die FDP sieht wohl in diesen Satzungen einen unnötigen Repressionsapperat des Staates gegen die Bürgerinnen und Bürger.  Spricht man die entsprechenden Poltiker darauf an, dass dann ja maßgeblich mehr Bäume gefällt würden, so erhält man als Antwort,  dass es der Vernunft der Bürgerinnen und Bürger obliegt maßvoll mit diesen erweiterten Fällrechten umzugehen. Nach Ansicht der FDP werde der Bürger im Allgemeinen nicht ohne wichtigen Grund zur Kettensäge greifen. An diesem Vernunftglauben habe ich schon von Anfang an gezweifelt, spätestens jedoch dann, als mir ein Anwohner des Dresdner Elbhanges relativ offen sagte, dass er sich nun endlich wieder den Blick  auf die Elbe freifällen kann. Wenn es noch mehr Menschen gibt die so denken, dann können wir uns jetzt schon auf massive Baumfällungen einstellen.

An diesem Vernunftglauben zweifel ich allerdings auch aus einem anderen Grund. Die Stadt selbst scheint es mit dem allgemeinen Verhältnismäßigkeitsgebot gerade nicht so genau zu nehmen. Dies zeigen nur zu gut die zum Teil irrsinnigen Baumfällungen, die in Dresden innerhalb der letzten Wochen stattgefunden haben. Die Häufung von Fällungen liegt augenscheinlich nur daran, dass ab 1. März wieder die Vegetaionsperoide beginnt, in der Fällungen von Bäumen nur mit Ausnahmegenehmigung möglich sind.  Die Gründe dafür sind häufig rational nicht nachvollziehbar. Hier nur ein paar Fälle aus den letzten Wochen:

  • In Pieschen wurden an der Kötschenbrodaer Straße 15 Sträucher und 32 Altbäume gerodet. Die Bäume fallen der Hochwasserschutzanlage in Pieschen zum Opfer, obwohl im Planfeststellungsverfahren für selbige der Erhalt der Bäume festgeschrieben wird. Die Bäume hätten ohne Probleme erhalten werden können, wenn die Hochwasserschutzmauer nur weniger Meter versetzt worden wäre. Der eingentliche Skandal ist, dass man von derartigen Fällungen nicht etwa frühzeitig von der zuständigen Landestalsperrenverwaltung erfährt, sonder erst durch Anrufe won Bürgern, die die Fällungen beobachten.
  • Am Königsufer wurden vor dem Finanzministerium sechs alte Plantanen gefällt und weitere zurückgeschnitten. Der Grund: Die Neugestaltung der Außenanlagen des Ministeriums nach historischen Vorbild.  Da störten die großen Bäume wohl.  Hier werden alte Bäume aus rein ästhetischen Gesichtspunkten gefällt. Das geht zu weit. Wir können nicht um unserer eigenen ästhetischen Vorstellungen permanent in die Natur eingreifen. Hier geben die zuständigen Behörden zudem das ideale Vorbild für den zuvor zitierten Bewohner des Elbhangs. Getreu dem Motto: “Wenn die das dürfen, darf ich das auch”
  • Die Stadtverwaltung hat unlängst einen Pflaumenbaum am Königsbrücker Platz fällen lassen. Da keiner wusste warum, haben wir GRÜNEN eine Anfrage im Ortsbeirat dazu gestellt. Die Antwort: Der Baum war krank und wurde auf verkehrssicherheitstechnischen Gründen gefällt. Ob der Baum krank war, ist zumindest nach der Inaugenscheinnahme zu bezweifeln. Was hier die wirklichen Gründe für die Fällung waren, wird man wohl nie erfahren.
  • Die Florana KG hat die wohl die Baugenehmigung für die Bautzner Straße 33-35 erhalten. Damit einher geht stets das Recht zur Baugrundsäuberung. Also das Recht alle Bäume auf dem Baugründstück zu fällen, wenn dies für den Bau notwendig ist.  Es gab wohl einen Widerspruch gegen diese Baugenehmigung (wegen emissionschutzrechtlicher Bedenken). Die Baugenehmigung wurde aber trotzdem erteilt. Diese Fällungen sind somit zwar rechtskonform. Es ist trotzdem traurig mit anzusehen, wie die ganzen Bäume gerodet werden. Zumal nicht klar ist, wann mit der Bebauung des Grundstückes begonnen wird. Hier scheint es so, als würden erstmal prophylaktisch vor Beginn der Vegetationsperiode die Tatsachen geschaffen.

Die teil absurden Begründungen für Baumfällungen machen mich wütend. Wie eine Stadt ohne Bäume und Grünflächen aussieht, kann sehr gut in Dresden beobachtet werden. Hier sei nur auf die bekannten Steinwüsten des Postplatzes und vor allem des Altmarktes und des Neumarktes verwiesen – Alles Plätze, die im Sommer, wenn es heiß und trocken ist, null Aufenthaltsqualität bieten. Wenn man will, dass Dresden zu einer einzigen Betonwüste wird, dann kann man ruhig die Fällbemühungen weiter vorantreiben. Will man einen lebenswerte Stadt haben, dann ist jeder Baum, der nicht gefällt wird ein Stück Lebensqualität mehr. Diese Qualität der zumeist alten Bäume, die gefällt werden, kann man auch nicht durch Ersatzpflanzungen wieder herstellen.

Wir sollten daher einfach akzeptieren, dass wir der Natur nicht alle unsere Wünsche abtrotzen können. Der Schutz des Baumbestandes ist daher enorm wichtig, die Abschaffung oder Aufweichung der Baumschutzsatzungen ist es nicht.

3 Antworten zu “Der Baumschutz, die Vernuft und die Kettensäge”

  1. Claas Wilke sagt:

    Hallo Valentin,
    ein schöner, erster Beitrag. Ein wenig lang vielleicht, aber wenigstens weiß ich jetzt über das Thema Baumfällungen gut Bescheid.

  2. Sebastian Walter sagt:

    Dass gerade die kleinere, immer recht schnell schießende Regierungspartei den Baumschutz mit populistischen Schlagwörtern (hier “Bürokratieabbau”) anstatt mit Argumenten abholzen will, zeigt nochmal ein schönes Beispiel aus Chemnitz: Nach Auskunft des dortigen Grünflächenamtes konnte in Chemnitz seit 1990 über die kommunale Baumschutzsatzung erreicht werden, dass der öffentliche Baumbestand im Stadtgebiet verdoppelt werden konnte (über Abgaben an die Kommune bei Baumfällung auf privatem Grund). Diese Einnahmen würden künftig bei der von der Staatskanzlei abgeholzten Baumschutzsatzung – übrigens wieder mal ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung – fehlen und die ohnehin recht prekäre Finanzierungslage im Bereich der Grünpflege in Chemnitz würde weiter verschärft. Gleichzeitig regt sich die Stadtratsfraktion der Pünktchenpartei in aller Regelmäßigkeit über die desolate Finanzierung der Grünpflege auf und will private Baumpatenschaften und Grünflächenpatenschaften durchsetzen (was ja an sich nicht schlecht sein muss). An diesem Beispiel zeigt sich bestens, dass jahrezehntelang bestens bewährte Mittel des Gemeinwesens zum Baumschutz nur aus liberalistischer Verblendung einer diffusen “privaten Eigenverantwortung” geopfert werden sollen. Spätestens hier aber beißt sich dann die Katze in den Schwanz…

  3. Daniel sagt:

    Es ist doch eine absolute Willkür das ich auf meinem eigenen Grundstück Bäume nicht abholzen darf. 3 große Nadelbäume auf meinem Grundstück zerstören das Fundament und haben schon Kommunikationen beschädigt. Die Behörden lassen sich allerdings enorm Zeit mit der Genehmigung. Wo bleibt die Freiheit auf meinem Grundstück!?! Ich habe teuer dafür bezahlt und muss trotzdem für jede Aktion eine Erlaubnis einholen. Dieser Umweltschutz ist doch nichts weiter als sinnlose Bürokratie und Abzocke. Weg damit!!!

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