In der Dresdner Neustadt stehen die Einzelhandelsinvestoren derzeit Schlange. Nicht weniger als drei große Einzelhandelsprojekte wurden in den letzten zwei Jahren in den zuständigen Gremien vorgestellt. Es handelt sich dabei um die Ansiedlungspläne der Firma Globus am alten Leipziger Bahnhof, die Pläne unterschiedlicher Investoren das Postareal auf der Königsbrücker Straße mit einem Einzelhandelsmarkt zu bebauen und zu guter Letzt um die Pläne verschiedener Investoren die Fläche rund um das DVB-Hochhaus zu bebauen und dabei den Turm zu sanieren. Dazu kommen noch weitere Einzelhandelsflächen, die demnächst in der Neustadt entstehen, wie der Rewe-Markt auf der Bautzner Straße.
Was BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für eine Auffassung zu den verschiedenen Projekten hat ließ sich der Presse entnehmen und ist sehr gut auf neustadtgruene.de dargestellt. Deshalb möchte ich an dieser Stelle auf die Darstellung der verschiedenen Gründe, warum wir Globus ablehnen und das kleinere EDEKA-Projekt am Albertplatz befürwortet haben (was sich mittlerweile leider wieder zerschlagen hat), verzichten. Alle Investoren eint jedoch die Auffassung, dass die ihr Einzelhandelsprojekt für stadtteilverträglich halten und dies auch in der Regel mit entsprechenden Gutachten untermauern können. Nicht nur in der Politik oder bei den ortsansässigen Gewerbetreibenden gibt es die berechtigte Angst davor, dass ein großer Einzelhandelsbetrieb mittelfristig eine kleinteilige Einzelhandelsstruktur wie in der äußeren Neustadt zerstören kann. Umso wichtiger ist daher, dass die Investoren die Stadtteilverträglichkeit ihres Projektes nachweisen können. Dies erfolgt durch sehr umfangreiche Einzelhandelsgutachten, die versuchen die Auswirkungen des Projektes auf den umliegenden Einzelhandel hochzurechnen. Dabei müssen diese mathematischen Ergebnisse nicht immer mit den durch gesunden Menschenverstand angenommenen Auswirkungen übereinstimmen. Die Annahmen und Berechnungen drehen sich alle samt um die Frage ob durch das neue Einzelhandelsprojekt eine Umsatzverteilung zu Gunsten von mehr als 10% erfolgen wird. Diese 10% sind für die Investoren fast schon eine magische Grenze – ihre Gutachten versuchen stets nachzuweisen, dass man unter 10% Umsatzumverteilung bleibt und das Projekt damit für den umliegenden Einzelhandel verträglich ist.