Abgeordnetengesetz

Die Fraktionen von CDU und SPD haben angekündigt, ihren Vorschlag zur Rentenregelung für Abgeordnete leicht zu verändern. Nun sollen Abgeordnete mit 63 Jahren nach 15jähriger Zugehörigkeit zum Landtag abschlagsfrei in Rente gehen. Zuvor hatten CDU und SPD eine abschlagsfreie Rente mit 60 Jahren bei 17jähriger Landtagszugehörigkeit vorgeschlagen.

Dagegen hatte es landesweite Proteste, nicht nur von der Opposition im Landtag, sondern auch von vielen Bürgerinnen und Bürgern und zudem von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften gegeben.

Dazu erklärt Valentin Lippmann, Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

„Die Koalitionsfraktionen wären gut beraten gewesen, das Gesetz von der Tagesordnung zu nehmen und grundlegend zu überarbeiten.“

„Es ist gut, dass die Proteste CDU und SPD zum Nachdenken gebracht haben. Die Änderungen der Koalition bei der Rente sind aber nur marginal. Es bleibt bei der deutlichen Besserstellung der Abgeordneten gegenüber Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Während letztere 45 Beitragsjahre für eine abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren vorweisen müssen, reichen bei den Landtagsabgeordneten 15 Jahre Zugehörigkeit zum Landtag.“

„Die Pläne für die deutliche Erhöhung der steuerfreien Abgeordnetenpauschale um 1.000 Euro sollen unverändert durchgesetzt werden.“

„Nach wie vor sind diese Verbesserungen für Abgeordnete nicht vermittelbar.“

„Wir werden die Gesetzesänderung darum ablehnen.“

Verwandte Artikel