Angriff auf das ‚Schalom‘ in Chemnitz – Wollte der Innenminister den Übergriff unter den Teppich kehren?

Zum Umgang des Innenministers Prof. Roland Wöller (CDU) mit dem Angriff auf das ‚Schalom‘ in Chemnitz erklärt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

„Dass dieser Angriff von Neonazis aus dem Umfeld der rechtsextremen Versammlung am Montag, den 27. August, in Chemnitz erfolgen konnte, macht zunächst zwei Dinge deutlich: Erstens hatte die Polizei das Geschehen an diesem Tag mitnichten <>, wie es der Innenminister seither mantraartig wiederholt. Zweitens widerlegt der Angriff die Relativierung des Ministerpräsidenten, es habe in Chemnitz keinen Mob gegeben. Wenn aus einer Gruppe von Neonazis ein Angriff auf ein jüdisches Restaurant verübt wird, dann ist das nichts anderes als ein neonazistischer Mob. Dieser muss als solcher benannt und geächtet werden.“

„Dass uns von diesem Angriff weder in der Sondersitzung des Innenausschusses am 3. September, die wir GRÜNEN zu den Ausschreitungen in Chemnitz beantragt hatten, noch in der Regierungserklärung am 5. September berichtet wurde, legt den Verdacht nahe, dass dieses Ereignis nicht in die Erzählung des Innenministers passte und deshalb unter den Teppich gekehrt wurde.“

„Ich verlange daher schleunigst Auskunft darüber, wann wer von diesem Angriff wusste. Unser Antrag zu den Gewalttaten in Chemnitz steht nächste Woche erneut auf der Sitzung des Innenausschusses. Außerdem habe ich am 10.09. eine Kleine Anfrage eingereicht. Wenn hier keine plausible Erklärung für dieses neuerliche Behördenversagen gegeben werden kann, sind personelle Konsequenzen überfällig.“

Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann: ‚Angriffe auf ein jüdisches Restaurant in Chemnitz am Abend des Neonazi-Aufmarschs vom 27. August 2018‘ (Drs 6/14676)

Grüner Antrag: ‚Nach den pogromartigen Szenen und Aufrufen zum „Volkssturm“ in Chemnitz – Klare Haltung gegenüber dem Nazi-Mob – Rechtsstaat verteidigen und Gewaltmonopol des Staates sichern‘ (Drs 6/14503)

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