Bezüge sächsischer Beamter im Jahr 2011 verfassungswidrig

Zum heute verkündeten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Bezüge sächsischer Beamter in der Besoldungsgruppe A 10 im Jahr 2011 verfassungswidrig seien, erklärt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag: „Der Beschluss ist eine schallende Ohrfeige für die Personal- und Sparpolitik der sächsischen Staatsregierung.“

„Das Bundesverfassungsgericht erklärt die Besoldung vor allem aufgrund der Streichung des Weihnachtsgeldes ab 2011 für rechtwidrig. Der Beschluss bestätigt, dass die Streichung des Weihnachtsgeldes ein geradezu willkürlicher Akt, mindestens sachlich ungerechtfertigt war. Für Sachsens Beamtinnen und Beamten ist es ein guter Tag. Sie haben nun schwarz auf weiß, dass die Streichung des Weihnachtsgeldes zu einer verfassungswidrigen, weil zu geringen Besoldung geführt hat. Auf diese Gefahr haben wir GRÜNEN immer wieder hingewiesen. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner neuen Rechtsprechung Maßstäbe gesetzt, an denen auch Sachsens Sparminister Professor Georg Unland (CDU) nicht mehr vorbeikommt. Es ist endgültig klargestellt, dass Sachsen Beamtinnen und Beamte nicht die Melkkuh des Finanzministers sind.“

„Ich fordere die Staatsregierung auf, unverzüglich in die Überprüfung der Angemessenheit auch anderer Besoldungsgruppen einzusteigen und den verfassungswidrigen Zustand schnellstmöglich zu beseitigen.“

Hintergrund:

Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts ist sehr klar: die Besoldung 2011 war <<evident unzureichend>>. Als wesentliche Ursache dafür benennt das Gericht die Streichung der Sonderzahlung 2011, die rein fiskalisch begründet gewesen sei und weder durch ein Gesamtkonzept zur Haushaltskonsolidierung noch aufgrund einer Ausnahmesituation gerechtfertigt gewesen war.

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