BÜNDNISGRÜNE Einschätzung zur Ausschuss-Sondersitzung zur Corona-Schutzverordnung

In einer gemeinsamen Sondersitzung des Ausschusses für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt, des Ausschusses für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung sowie des Ausschusses für Schule und Bildung wurde heute Nachmittag über die neue Sächsische Corona-Schutzverordnung beraten.

Valentin Lippmann, Sprecher für Verfassung und Recht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, erklärt:

„Die gegenwärtige Infektionslage und die Belastung des Gesundheitssystems machen leider schmerzliche Grundrechtseingriffe notwendig. Für uns BÜNDNISGRÜNE ist dabei zentral, dass die Maßnahmen zeitlich eng befristet und verhältnismäßig sind. Es gilt weiterhin in der Abwägung zwischen dem dringend notwendigen Schutz von Gesundheit und Leben und der Wahrung der Grundrechte einen Weg zu finden, der zugleich wirksam die Pandemie einhegt, als auch in möglichst großen Teilen der Bevölkerung auf Akzeptanz stößt. Vor diesem Hintergrund halten wir restriktive nächtliche Ausgangssperren für unverhältnismäßig und verfassungsrechtlich bedenklich. Ebenso sind Totalverbote von Versammlungen selbst bei hohen Inzidenzwerten aus unserer Sicht keine verfassungsrechtlich zulässige Option.“

Für den Bereich Schulen und Kitas äußert sich Christin Melcher, bildungspolitische Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, wie folgt:

„Die Kita- und Schulschließungen treffen viele hart: Kinder und Jugendlichen selbst, pädagogische Fachkräfte in den Einrichtungen ebenso wie die Familien, die erneut Job, häusliche Lernzeit und Kinderbetreuung unter einen Hut bringen müssen. Angesichts der Gesamtlage sind die Schließungen aber unausweichlich.“

„Mich treibt die Frage um, wie es für Schulen und Kitas im neuen Jahr konkret weitergehen soll – insbesondere dann, wenn die Infektionszahlen einen Regelbetrieb noch nicht zulassen. Der Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen wird aller Voraussicht nach der Normalfall bleiben. Bei allen anstehenden Entscheidungen müssen wir Eltern- und Schülervertreterinnen und -vertreter, Gewerkschaften, Kita- und Lehrerverbände mitnehmen. Dafür möchte ich einen (virtuellen) Runden Tisch unter Leitung des Kultusministeriums anregen: Wir brauchen eine Perspektive zum Umgang mit Fächerkanon und Stundentafel sowie Abschlussprüfungen im kommenden Jahr. Ferner brauchen wir effektive Test- und Schutzkonzepte für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher und alle an Kita und Schule Beschäftigten.“

Die Lösungen müssen pragmatisch und praktikabel sein. Schulen sollten in eigener Verantwortung über die Einführung von Wechselunterricht entscheiden dürfen. Um die Gesundheitsämter zu entlasten, sollten auch Schulträger Quarantänebescheinigungen ausstellen können.“

Die sozial- und gesundheitspolitische Sprecherin der BÜNDNISGRÜNEN, Kathleen Kuhfuß, ergänzt:

„Wir müssen die Infektionszahlen in Sachsen zügig senken und das geht in der jetzigen Situation nur mit den einschneidenden Maßnahmen, über die wir heute im Sonderausschuss beraten haben. Es ist unser aller Solidarität gefragt.“

Die Absicherung der allgemeinen medizinischen Versorgung in allen Regionen Sachsens muss weiterhin das oberste Ziel sein. Der Freistaat kann den Kliniken beim Verlegungsmanagement unter die Arme greifen, um für alle Betroffenen die nötige ärztliche Versorgung sicherzustellen. Die Gesundheitsämter benötigen ebenfalls Unterstützung. Sie sind bereits seit Wochen überlastet und können nicht mehr die dringend notwendige Zuverlässigkeit der Infektionsdaten sicherstellen.“

Valentin Lippmann ergänzt zum Thema Parlamentsbeteiligung:

„Die Sondersitzung war von einem konstruktiven Austausch geprägt. Sie hat gezeigt, dass die Abgeordneten des Landtages nicht nur aus ihrer fachpolitischen Sicht, sondern auch aus ihren Rückmeldungen vor Ort viele Anmerkungen zur Rechtsverordnung besteuern konnten, die es sich lohnt einzubeziehen. Ich freue mich, dass wir jetzt bereits zum zweiten Mal eine Rechtsverordnung in den Fachausschüssen des Landtages beraten wurde. Dies ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. Gleichwohl ist es aus Sicht der BÜNDNISGRÜNEN nach wie vor unabdingbar, dass wir zeitnah ein geregeltes gesetzliches Verfahren für die Beteiligung des Landtages finden. Denn allen ist klar, dass dies nicht die letzte Rechtsverordnung gewesen sein wird.“

Verwandte Artikel