Zum heute vom Bundesverfassungsgericht verkündeten Beschluss, wonach Identitätsfeststellungen im Rahmen einer Versammlung eine konkrete Gefahr für ein polizeiliches Schutzgut erfordern, erklärt Valentin Lippmann, Sprecher für Datenschutz der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag: „Ich begrüße die klaren Worte des Bundesverfassungsgericht.“ „Es stärkt damit nicht nur das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, als den Datenschutz, sondern auch die Presse- und Versammlungsfreiheit. Der Beschluss rehabilitiert auch den Journalisten, dessen Identität am Wochenende mit Gewaltexzessen in Heidenau (21.-23.8.) festgestellt wurde. Auch er wurde unter Hinweis auf das Kunsturheberrecht von der Polizei rechtswidrig festgehalten.“
Das Bundesverfassungsgericht hatte klargestellt: >>Die bloße Möglichkeit einer strafbaren Verletzung des Rechts am eigenen Bild genügt nicht, um eine Identitätsfeststellung durchzuführen, da der Betreffende sonst aus Furcht vor polizeilichen Maßnahmen auch zulässige Aufnahmen und mit diesen nicht selten einhergehende Kritik an staatlichem Handeln unterlassen wird.<<
„Innenminister Markus Ulbig ist jetzt aufgefordert, sächsische Polizeibeamte auf die Einhaltung dieser rechtlichen Grundsätze hinzuweisen. In Zeiten, in den Journalisten stark im Fokus medienfeindlicher Teile der Bevölkerung stehen, bedarf es keine zusätzlichen unnötigen Maßnahmen durch sächsische Polizisten, wie sie in der Vergangenheit in Sachsen mehrfach durchgeführt wurden.“
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts zu Beschluss
Bericht über Ingewahrsamnahme eines Journalisten am 22.8.2015 in Heidenau
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