Nutzung von Facebook durch die Polizei

Zur Vorstellung der Tätigkeitsberichte des Sächsischen Datenschutzbeauftragten erklärt Valentin Lippmann, Sprecher für Datenschutz der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag: „Die Ausführungen des Datenschutzbeauftragten haben deutlich gemacht, dass gerade die Nutzung von Facebook und anderen sozialen Medien durch die Polizei hohe Risiken für den Datenschutz bergen.“

“ Dass die Polizei mit dieser Verantwortung nicht umgehen kann, wird durch den geschilderten Fall belegt. Danach musste bereits wenige Monate nach der vom Datenschutzbeauftragten kritisierten Ankündigung, dass die Polizei für ihre Arbeit auf die Dienste von Facebook zugreifen will, bereits die erste Beanstandung wegen einer rechtswidrigen Öffentlichkeitsfahndung ausgesprochen werden. Das zeigt ganz klar, wer mit Daten nicht sparsam umgeht, darf sie auch nicht erhalten. Ich fordere Innenminister Markus Ulbig auf, die Nutzung von Facebook durch die Polizei einzustellen.“

„Zum wiederholten Male kritisiert der Datenschutzbeauftragte Datenschutzverstöße bei der sächsischen Polizei im Zusammenhang mit Videoaufnahmen bei friedlichen Versammlungen. Er betonte, dass Videoaufnahmen bei Versammlungen einen enormen Abschreckungseffekt haben. Die in diesem Zusammenhang an den Datenschutzbeauftragten gerichteten Eingaben beim dürften nur die Spitze des Eisberges sein. Offensichtlich haben sich die verschärften Voraussetzungen unter denen eine Videoaufzeichnungen bei Versammlungen erlaubt sind, noch nicht bis in alle Bereiche der Polizei herumgesprochen.“

„Schließlich hat der Datenschutzbeauftragte erneut dargestellt, dass er seiner Datenschutzaufsicht mit dem ihm zur Verfügung stehenden Personal nicht vollumfänglich nachkommen kann. Dies zeigt, dass eine verbesserte personelle Ausstattung der Datenschutzbehörde dringend erforderlich ist. Ein entsprechender Antrag meiner Fraktion in den Haushaltsverhandlungen wurde jedoch durch die CDU/SPD-Koalition abgelehnt. Es ist fraglich, ob derzeit eine Aufsicht überhaupt noch in gesetzlichen Umfang stattfinden kann.“

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