Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag hält die heutige Entscheidung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes zur Wahlprüfungsbeschwerde insgesamt für nachvollziehbar. Gleichzeitig fordert sie eine Debatte über das sächsische Wahlgesetz.
„Das Verfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung, den Wahlfehler zu bejahen, eine wichtige Klarstellung zu den Rechten der Vertrauenspersonen vorgenommen. Alle Parteien müssen künftig darauf achten, dass die hohen Anforderungen bei der Kandidatenaufstellung für Wahlen immer in vollem Umfang gewahrt werden. Sollten also Kandidatinnen oder Kandidaten von der Landesliste gestrichen werden, muss es eine neue Aufstellungsversammlung geben“, erklärt Katja Meier, rechtspolitische Sprecherin der GRÜNEN-Landtagsfraktion und Mitglied im Wahlprüfungsausschuss.
Valentin Lippmann, Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion, fordert auch aufgrund des langen Wahlprüfungsverfahrens jetzt eine Debatte über das Wahlprüfungsrecht und das Wahlgesetz in Sachsen: „Dazu gehört auch die Frage, ob und in welchem Umfang gerichtliche Beschwerdemöglichkeiten gegen die eventuell fehlerhafte Zulassung von Wahlvorschlägen durch die Wahlausschüsse bereits vor einer Wahl ausgebaut werden müssen.“
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