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GRÜNE beantragen umfassende Evaluierung der sächsischen Polizei- und Sicherheitsgesetze

Die GRÜNE-Landtagsfraktion fordert eine umfassende Evaluierung der sächsischen Polizei- und Sicherheitsgesetze. Ein entsprechender Antrag steht kommenden Donnerstag, 26. Mai, auf der Tagesordnung des Sächsischen Landtags. Dazu erklärt der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Valentin Lippmann:

„Wir wollen den Anstoß geben, die sächsischen Polizei- und Sicherheitsgesetze auszumisten. Denn Polizei und Verfassungsschutz haben mittlerweile umfangreiche Befugnisse, in die Grundrechte sächsischer Bürgerinnen und Bürger einzugreifen. Ob und wie diese Befugnisse genutzt werden, welche Bedeutung sie für die Arbeit dieser Behörden haben und ob sie überhaupt verhältnismäßig sind, soll eine Kommission herausfinden.“

„Seit den Terroranschlägen vom 9. September 2001 ist das sächsische Polizeigesetz zwölfmal geändert worden. Insbesondere mit der Neuregelung im Jahr 2011 sind zahlreiche Befugnisse neu geschaffen oder gefasst worden. Es ist fraglich, inwiefern diese angewandt werden beziehungsweise, ob sie den erhofften Effekt erzielen. So hat zum Beispiel die automatisierte Kennzeichenerfassung bei Weitem nicht die gewünschten Ermittlungsergebnisse gebracht, die man sich durch die Regelung versprochen hat. Das bloße Feststellen von Vergehen wie dem Verstoß gegen die KfZ-Versicherungspflicht rechtfertigt jedenfalls nicht diesen erheblichen Eingriff in die Grundrechte.“

„Die Bundesregierung hat in den vergangenen Jahren − insbesondere nach Urteilen des Bundesverfassungsgerichtes − regelmäßig die Sicherheitsgesetzgebung evaluiert. Das ist in Anbetracht der unüberschaubaren Fülle von Eingriffsbefugnissen und den damit verbundenen schweren Grundrechtseingriffen unerlässlich. In Sachsen hat eine solche Evaluierung bislang nicht stattgefunden.“

„Anlass für unseren Antrag war nicht zuletzt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz (20. April 2016). Darin haben die Richterinnen und Richter ein klares Signal gesetzt: Terrorbekämpfung ist nicht der Schrankenöffner für die Einschränkung von Grundrechten.“

GRÜNER Antrag: „Evaluierung der sächsischen Polizei- und Sicherheitsgesetze einleiten“ (Drs. 6/5126)

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