Foto: Grüner Landesverband Sachsen

Grüne fordern sächsische Polizei mit offenem Visier – Kennzeichnungspflicht einführen

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag fordert eine Kennzeichnungspflicht für sächsische Polizeibedienstete. Über ihren Gesetzentwurf wird Mittwochmittag im Landtag abgestimmt (TOP 3).

„Wir fordern eine sächsische Polizei mit offenem Visier. In Zeiten, in denen die Polizei endlich personell aufgestockt und Angriffe gegen die Polizei deutlich härter bestraft werden, braucht es ein deutliches Mehr an Bürgernähe und Transparenz“, begründet Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion, die Forderung.

„Mit einer Kennzeichnungspflicht wird sichergestellt, dass ein einzelner Polizeibediensteter jederzeit eindeutig identifiziert werden kann. Was in anderen Staaten und anderen Bundesländern längst eine Selbstverständlichkeit ist, sollte auch in Sachsen endlich selbstverständlich werden.“ 

„Den uns GRÜNEN gemachten Vorwurf, wir würden die Polizei unter Generalverdacht stellen, weise ich entschieden zurück. Wir GRÜNEN stehen für einen starken Rechtsstaat, der auch durch ausreichend und gut ausgebildete Polizeibedienstete geschützt wird, in dem aber auch die Polizei bestmöglich kontrolliert wird. Ich bin der Überzeugung, dass sächsische Polizeibedienstete überwiegend rechtsstaatlich handeln. Gerade sie sollten jedoch wie jeder andere Verwaltungsbedienstete auch namentlich für ihre Entscheidungen stehen“, erklärt Lippmann.

„Anders als im sonstigen Behördenverkehr dürfen Polizeibedienstete in Anwendung des staatlichen Gewaltmonopols unmittelbaren Zwang ausüben. Sie dürfen Schlagstöcke oder Pfefferspray einsetzen und Personen die Freiheit entziehen. Diesen schweren, aber in der Regel legitimen Grundrechtseingriffen muss eine identifizierbare Person gegenüberstehen, gegen die im Zweifel auch problemlos ermittelt werden kann.“

„Unser Gesetzentwurf hat zudem das Ziel, dass die Ermittlungsverfahren gegen Polizeibedienstete zukünftig nicht mehr vor allem daran scheitern, dass die Tatverdächtigen nicht identifizierbar sind. Von insgesamt 767 Strafverfahren, die zwischen Januar 2015 und Mai 2016 gegen Polizeibedienstete eingeleitet worden sind, ist nur in sechs Fällen Anklage erhoben worden und in fünf Fällen ein Strafbefehl ergangen. Diese Zahlen hinterlassen den Eindruck, das Polizeibedienstete weit weniger häufig mit Sanktionen für Fehlverhalten fürchten müssen, als der große Teil der Bevölkerung. Das ist sächsischen Bürgerinnen und Bürgern nicht vermittelbar“, ist der Abgeordnete überzeugt. 

Gesetzentwurf ‚Gesetz über die Ausweis- und Kennzeichnungspflicht der Bediensteten der Polizei‘ (Drs 6/1554)

GRÜNES Eckpunktepapier zum Gesetzentwurf

Übersicht über die Kennzeichnungspflicht in anderen Bundesländern

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