Foto: Grünes Büro Valentin Lippmann

GRÜNE: Strafermittlungen gegen Polizeibedienstete werden überdurchschnittlich oft eingestellt und höchst selten angeklagt

„Strafermittlungen gegen Polizeibedienstete werden überdurchschnittlich oft eingestellt und höchst selten angeklagt“, fasst Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, die Antwort von Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) auf seine Kleine Anfrage ‚Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamtinnen und -beamte des Abgeordneten‘ zusammen.

„Dass von insgesamt 767 Strafverfahren, die seit Anfang 2015 gegen Polizeibedienstete in Sachsen eingeleitet worden sind, nur in sechs Fällen Anklage erhoben wurde und in fünf Fällen ein Strafbefehl ergangen ist, hinterlässt den Eindruck, dass Polizistinnen und Polizisten nur selten mit Strafverfolgung zu rechnen haben. Dies ist umso unverständlicher, da statistisch gesehen rund 21 Prozent aller Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaften in Deutschland mit einer öffentlichen Anklage im weiteren Sinne enden. Bei Strafverfahren gegen Polizeibedienstete sind es gerade mal 1,4 Prozent.“

„Solche Zahlen hinterlassen die Frage, ob Polizeibedienstete einen Bonus bei der Strafverfolgung haben oder ob ihnen eher geglaubt wird als anderen Zeugen. Zu den hier gezählten Anklagen gehört auch der Fall des Polizisten der wegen eines Schlages in den Bauch eines 16-jährigen Schülers vor Gericht stand. Dieser Polizist wurde ebenso wie der sogenannte ‚Hecken-Schubser‘ vor Gericht freigesprochen.“

„Der Großteil der Verfahren gegen Polizeibedienstete betreffen Anzeigen wegen Körperverletzung im Amt (274 Ermittlungsverfahren), Nötigung (102), Strafvereitelung im Amt (81) und Beleidigung (37). Das Vertrauen von Teilen der Bevölkerung in den Rechtsstaat droht zu schwinden, wenn das Gefühl entsteht, dass Ermittlungen gegen Polizisten von vornherein kaum Aussicht auf Erfolg haben.“

„Um zu verhindern, dass Ermittlungen nicht bereits daran scheitern, dass der Tatverdächtige nicht ausfindig zu machen ist, brauchen wir endlich eine Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte. In Anbetracht dieser Zahlen und der aktuellen Entwicklungen in anderen Bundesländern, erwarte ich, dass die Koalition ihren Widerstand dagegen endlich aufgibt.“

„Ich fordere Innenminister Markus Ulbig (CDU) und Justizminister Gemkow (CDU) auf, die Ermittlungen in den eigenen Reihen unabhängiger zu machen. Wir GRÜNEN haben dazu bereits Vorschläge gemacht, etwa zur Einrichtung einer unabhängigen Polizeikommission. Aber auch eine andere Art der unabhängigen Ermittlungsstelle wäre denkbar. Die nicht-unabhängige Beschwerdestelle, die das Innenministerium Anfang des Jahres eingerichtet hat, kann diese Aufgabe nicht erfüllen. Sie ist ein Placebo“, sagt Lippmann.

Antwort von Justizminister Sebastian Gemkow (CDU) auf die Kleine Anfrage von Valentin Lippmann ‚Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamtinnen und -beamte wegen Straftaten im Amt seit 2015‘ (Drs. 6/5100)

 

Zahlen des Statistischen Bundesamtes zu den Ermittlungsverfahren für 2014

 

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