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GRÜNE zu den Vorwürfen der Behinderung von Pressearbeit durch die Polizei: Pressefreiheit ist zu schützen

GRÜNE zu den Vorwürfen der Behinderung von Pressearbeit durch die Polizei: Pressefreiheit ist zu schützen

Zu den Vorwürfen, wonach sächsische Polizeibedienstete Vertreter der Presse an der Dokumentation des Demonstrationsgeschehens rund um den Besuch von Angela Merkel gehindert hätten, indem sie polizeiliche Maßnahmen gegen ein Kamerateam durchführten, erklärt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

„Der Vorwurf, dass sich die sächsische Polizei von PEGIDA- und AfD-Anhängern und erklärten Gegnern einer freien Pressearbeit instrumentalisieren lässt und mit der Aufklärung vermeintlicher Straftaten eine freie Presseberichterstattung verhindert, wiegt schwer. Zumal sich die sächsische Polizei bereits mehrfach den Vorwurf gefallen lassen musste, Journalistinnen und Journalisten bei Versammlungen nicht hinreichend vor Angriffen geschützt zu haben.“

„Eine Polizei darf sich nicht in einer solchen Art und Weise von PEGIDA und Co. instrumentalisieren lassen und damit erheblich in die Pressefreiheit eingreifen. Innenminister Prof. Roland Wöller muss sich schleunigst um eine schnelle Aufklärung dieses Sachverhalts bemühen und das Parlament kommenden Donnerstag im Innenausschuss darüber unterrichten. Ich erwarte auch, dass er umfassend darstellt, wie er die Pressefreiheit in Sachsen künftig schützen will.“

„Mein schon in der Vergangenheit mehrfach geäußerter Appell an die Innenminister, die Pressefreiheit und Pressevertreter zu schützen, scheint zumindest in der Polizei ungehört verhallt. Noch im Dezember letzten Jahres teilte das Innenministerium auf eine Anfrage mit, dass es in der Polizei derzeit keinen Bedarf für Fortbildungsveranstaltungen zum Umgang mit Medien gäbe. In Anbetracht der jüngsten Bilder aus Dresden wirkt dies wie ein schlechter Witz. Ich erwarte, dass jeder Polizeibedienstete in Versammlungslagen weiß, dass er die Pressefreiheit zu schützen und zu gewährleisten hat.“

Kleine Anfrage „Schutz der Medienberichterstattung bei Versammlungen – Nachfrage zu Drs 6/4798“

 

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