Innenausschuss: Kommunen können weiter Sitzungsunterlagen im Vorfeld von Ratssitzungen veröffentlichen

Zur Frage der Zulässigkeit der Veröffentlichung von Gemeinderatsunterlagen, die heute auf Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf der Tagesordnung des Innenausschusses des Landtags stand, erklärt Valentin Lippmann, kommunalpolitischer Sprecher der Fraktion: 

„Die Mitglieder des Innenausschusses waren sich weitgehend darüber einig, dass Innenminister Markus Ulbig gegenüber den Kommunen eine Klarstellung vornehmen sollte. Die Kommunen können auch nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts bei ihrer bisherigen Praxis bleiben und Sitzungsunterlagen im Vorfeld von Ratssitzungen veröffentlichen. Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts steht dem keineswegs entgegen.“ 

„Ich freue mich über diese klaren Worte – auch des Innenministers – und hoffe, dass diese sich in den Äußerungen der Rechtsaufsichtsbehörde wiederfinden. Unser Antrag wurde vertagt, so dass wir uns erneut über den Fortgang unterrichten lassen können. Alle Stadt-, Gemeinde und Landkreisräte, die Unterlagen für öffentliche Sitzungen bislang nicht veröffentlichen, möchte ich ermutigen, dies künftig zu tun. Nur informierte Bürgerinnen und Bürger nehmen aktiv am Gemeindeleben teil und bringen sich ein. Daran sollten alle Kommunalpolitiker interessiert sein.“ 

Grüner Antrag ‚Veröffentlichung von Beratungsunterlagen von Gemeinde- und Stadträten – rechtliche Unsicherheiten durch mit Kommunalrecht unvereinbaren Geschäftsordnungen beseitigen‘ (Drs 6/5474)

Der Antrag wurde bereits vor der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts eingereicht.

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