Klare Fürsprache für GRÜNEN-Whistleblower-Gesetzentwurf

Gerade in einem funktionierenden Rechtsstaat muss es möglich sein, dass sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes offenbaren und rechtswidriges staatliches Handeln offenlegen können, ohne dass sie Nachteile befürchten müssen

In der heutigen Sitzung des Innenausschusses im Sächsischen Landtag wurde ein Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag für einen besseren Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern (sog. Whistleblower) in Sachsen öffentlich angehört. Dazu erklärt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der GRÜNEN Fraktion:

„Die durchaus differenzierte Diskussionen mit den Sachverständigen hat nochmal deutlich gemacht, dass es für den Schutz von Whistleblowern vor allem dringend einer bundesrechtlichen Regelung sowohl im Beamten- als auch im Arbeitsrecht bedarf. Die Regelungen, die aufgrund der Bund-Länder-Zuständigkeit auf Landesebene getroffen werden können, sind naturgemäß begrenzt.“

„Gleichwohl war die Diskussion von einer klaren Fürsprache zur Notwendigkeit des Schutzes von Whistleblowern geprägt. Die Sachverständigen haben betont, dass nicht nur der Bund sondern auch Sachsen schon aufgrund völkerrechtlicher Verträge verpflichtet ist, den Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern zu gewährleisten und das es an solchen Regelungen fehlt. In Ergänzung dieser Regelungen sei die von den GRÜNEN vorgeschlagene Initiative ein durchaus gangbarer Weg.“

„Whistleblower sind der Schlüssel für die Aufdeckung schwerer Korruption und gravierender Fehlentwicklungen. Gerade in einem funktionierenden Rechtsstaat muss es möglich sein, dass sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes offenbaren und rechtswidriges staatliches Handeln offenlegen können, ohne dass sie Nachteile befürchten müssen. Unser Gesetzentwurf schafft die Grundlagen für solche geschützte Offenbarungen und eröffnet den Weg zu einer breiten öffentlichen Diskussion“, so Lippmann.

GRÜNER Gesetzentwurf ‚Gesetz über den Schutz von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern im Freistaat Sachsen (Whistleblower-Schutzgesetz)‘ (Drs 6/13335): https://www.gruene-fraktion-sachsen.de/fileadmin/user_upload/Gesetzentwuerfe/6_Drs_13335_0_1_1_.pdf

Eckpunktepapier zum GRÜNEN-Gesetzentwurf: https://www.gruene-fraktion-sachsen.de/fileadmin/user_upload/Positionen_und_Beschluesse/EP_Whistleblowerschutzgesetz_2018-05.pdf

Video zum GE: http://www.gruene-fraktion-sachsen.de/infothek/videos/whistleblower-schutzgesetz-rechtsschutz-statt-repression/?L=0

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