Von den Abhörmaßnahmen im Zusammenhang mit den eingestellten Ermittlungen gegen Personen aus der linken Szene/Fußballszene in Leipzig sind mehr Berufsgeheimnisträger betroffen als bislang bekannt.
Anders als die Generalstaatsanwaltschaft Dresden im August dem Verfassungs- und Rechtsausschuss des Sächsischen Landtags mitgeteilt hat, sind mindestens neun Journalisten, zehn Rechtsanwälte und drei Ärzte als Dritte von den Überwachungsmaßnahmen betroffen. Das geht aus der Antwort des Justizministeriums auf eine Kleine Anfrage des GRÜNEN-Abgeordneten Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher seiner Fraktion m Sächsischen Landtag, hervor.
Insgesamt wurden im Rahmen der Ermittlungen mehr als 360 Anrufe und SMS abgehört und mitgelesen, die die damaligen Beschuldigten mit Journalisten, Rechtsanwälten oder auch ihren Ärzten geführt haben. Im August 2017 war noch von sieben Journalisten und acht Rechtsanwälten die Rede.
Valentin Lippmann kritisiert die „Salamitaktik“ von Justizminister Sebastian Gemkow (CDU), der die Informationen nur auf Nachfragen mitteilt und erklärt:
„Es geht hier eben nicht nur, wie von der Staatsanwaltschaft behauptet, um einen kleinen Beifang. Es wurde eine Vielzahl von Gesprächen mit Berufsgeheimnisträgern abgehört und somit umfassend und ohne Skrupel in Grundrechte eingegriffen.“
„Für mich stellt sich hier die Frage nach den Prioritäten der Sicherheitsbehörden. Über Jahre hinweg gab es offenbar enorme Ressourcen, um die linke Szene auszukundschaften – obwohl man bekanntlich ganz andere Probleme im Freistaat hat.“
Verwandte Artikel
Verfassungsänderung gescheitert – Ein schlechter Tag für den Freistaat
Die CDU-Fraktion im Sächsischen Landtag hat heute in der Sitzung des Koalitionsausschusses bekanntgegeben, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarte Verfassungsreform durch fehlende Stimmen aus ihren eigenen Reihen in dieser Legislatur nicht…
Weiterlesen »
Änderungen bei Wahlprüfungsvorschriften und Verfassungsgerichtshofgesetz
Der Sächsische Landtag hat heute das „Gesetz zur Änderung wahlprüfungsrechtlicher Vorschriften und des Sächsischen Verfassungsgerichtshofsgesetzes“ (Drs 7/13705) beschlossen.
Weiterlesen »
Polizeikennzeichnung/Verfassungstreue – Unsere wehrhafte Demokratie darf kein Nachtwächterstaat sein
Der Sächsische Landtag hat heute das „Gesetz zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst und zur weiteren Änderung dienstrechtlicher Vorschriften“ (Drs 7/13905) beschlossen. Dadurch wird die Kennzeichnungspflicht für Polizist*innen in geschlossenen Einheiten…
Weiterlesen »