GRÜNE: Sachsens Notfallrettung ist ein schwer kranker Patient.
Zur öffentlichen Anhörung vom heutigen Tag, in der zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ‚Notfallrettung in 12 Minuten? – Rechtswidrigen Zustand bei der Erhebung der gesetzlichen Hilfsfristen in Notfällen unverzüglich beenden‘ drei Sachverständige Stellung genommen haben, erklärt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der GRÜNEN-Fraktion: „Sachsens Notfallrettung ist ein schwer kranker Patient, wenn auch noch kein Notfall. Neben dem großen Problem, dass die Hilfsfrist von 12 Minuten in den neuen Integrierten Rettungsleitstellen weiterhin wegen bestehender Softwareprobleme nicht ordnungsgemäß erfasst werden können, hat die Anhörung eine Reihe weiterer Probleme zu Tage gebracht.“
So führte Professor Dr. Axel Heller, Stv. Direktor der Klinik für Anästhesiologie und Intensivtherapie am Universitätsklinikum Dresden, eindrücklich aus, wie gut die Überlebenschancen von Menschen sind, die sehr schnell reanimiert werden. Vor diesem Hintergrund sei die Einhaltung der Hilfsfrist so wichtig, sie könne Leben retten. Probleme gibt es aber insbesondere bei der Besetzung des Notarztdienstes. Allein am 12.9.2016 habe der Notarzthubschrauber des Universitätsklinikums sechs Mal ausfliegen müssen, in zwei Fällen allein deshalb, weil 2 Notarztstandorte nicht besetzt gewesen seien.
„Offensichtlich gibt es auch in diesen Bereichen wesentlich größere Probleme als uns die Staatsregierung auf unseren Antrag mitteilen wollte. Für mich ist nach dieser Anhörung klar: Der Rettungsdienst muss flächendeckend funktionieren und dafür hat auch Innenminister Markus Ulbig Sorge zu tragen. Als erstes muss dafür die Statistik in Ordnung gebracht und aussagekräftig erstellt werden. Ich erwarte, dass die Probleme in den Leitstellen schnellstmöglich erhoben werden. Ich erwarte zudem, dass uns der Innenminister über den Fortgang und die Hilfsfriststatistik regelmäßig unterrichtet. Nicht zuletzt muss sich der Freistaat zusammen mit den Krankenkassen und der Kassenärztlichen Vereinigung der Besetzung der Notarztstandorte annehmen.“
Der Sachverständige Professor Gerd Drechsler vom Deutschen Roten Kreuz bezweifelte in der Anhörung gar die Richtigkeit der von Innenminister Markus Ulbig auf eine Anfrage der GRÜNEN mitgeteilte Zahl, dass lediglich 85 Prozent der Hilfsfristen eingehalten wurden. Die Erhebung der eigenen Dienststelle hätte wesentlich bessere Durchschnittswerte ergeben. Die GRÜNE-Fraktion hatte mit ihrem Antrag den Innenminister aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu treffen, um den Notstand bei den Rettungsdiensten zu beseitigen. Das Innenministerium ist als oberste Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde für die Kontrolle der Hilfsfristen zuständig und muss im Rahmen der Aufsicht tätig werden.
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