Foto: Grüne Fraktion Sachsen

Polizeigesetz/Anhörung zu Bodycam-Regelungen beschlossen – Weitere Neuerungen werden nicht angehört – Das ist kein guter parlamentarischer Stil

Der Innenausschuss des Sächsischen Landtages hat heute beschlossen, zu den geplanten Änderungen zur Bodycam im geplanten neuen Polizeirecht eine Sachverständigenanhörung durchzuführen. Die öffentliche Anhörung wird am 12. März 2019 stattfinden. Das neue Polizeigesetz wird daher im März nicht mehr verabschiedet werden können. Dazu erklärt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

„Ich begrüße, dass es eine Anhörung zu den Neuregelungen zur Bodycam geben wird. Gleichwohl bedauere ich außerordentlich, dass weitere Neuerungen des 26-seitigen Änderungsantrags der CDU/SPD-Koalition nicht angehört werden sollen. Insbesondere die neu gefassten Befugnisse zur automatisierten Kennzeichenerfassung hätten aufgrund der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts einer Erörterung durch Sachverständige bedurft. Die Koalition hat sich hier leider dagegen entschieden und die weitergehenden Anhörungsbegehren der Opposition verweigert. Das ist kein guter parlamentarischer Stil – zumal die Anhörung sowieso stattfindet und Sachverständige anwesend sein werden, die die Abgeordneten auch zu weiteren Themen hätten informieren können. Wer tiefe Grundrechtsengriffe wie mit diesem Gesetzentwurf plant, sollte sich die Zeit für ausreichende Erörterungen nehmen, anstatt den Anschein zu erwecken, hier etwas übers Knie zu brechen.“

Weitere Informationen:

Themenseite zum geplanten Polizeigesetz der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag

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