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Rettungsdienst – Probleme scheinen schier endlos und müssen endlich angegangen werden

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrte Frau Präsidentin,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

als wir für die Anhörung zu unserem Antrag „Notfallrettung in 12 Minuten? – Rechtswidrigen Zustand bei der Erhebung der gesetzlichen Hilfsfristen in Notfällen unverzüglich beenden“ einen Sachverständigen suchten, haben wir eine ziemlich erschreckende Feststellung machen müssen. Mitarbeiter oder gar Leiter von Rettungsdienststellen und Zweckverbänden hatten zwar ein enormes Mitteilungsbedürfnis über den Zustand des Rettungsdienstes in ihrer jeweiligen Region, aber niemand wollte dies in einer öffentlichen Anhörung des Sächsischen Landtags kundtun. Die aufgenommenen Probleme aus diesen Gesprächen scheinen schier endlos und in etlichen Fällen auch kaum lösbar.

Die Große Anfrage der LINKEN bzw. die Antworten der Staatsregierung nähert sich einer Reihe dieser Probleme, wenn auch sehr unbefriedigend. Ich bin mir nicht ganz sicher, ob es auch teilweise an der Fragestellung der LINKEN oder den Antworten der Sozialministerin liegt. Die Antwort zur Frage 16 allerdings legt nahe, dass es am Ministerium liegt: Dort wird auf die Frage, in welchen Orten und Regionen in den Jahren 2010 bis 2015 die Hilfsfrist nicht eingehalten wurde, auf zwei Kleine Anfrage der GRÜNEN verwiesen. Nicht gesagt wird, dass diese Kleinen Anfragen nicht vollständig beantwortet wurden. So fehlten die Zahlen zu den Hilfsfristen für das zweite Halbjahr 2015 – soweit zur Vollständigkeit der Beantwortung Großer oder Kleiner Anfragen in dieser Staatsregierung. Ein höchst billiger Trick Frau Staatsministerin, um hier nicht erneut zugeben zu müssen, wie unhaltbar die diesbezüglichen Zustände in Sachsen sind.

Wir GRÜNEN haben das Problem der Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Hilfsfristen mit eben diesen Kleinen Anfragen und dem bereits genannten Antrag aufgenommen.

Nochmal zum Verständnis: Gemäß § 26 Abs. 2 S. 7 des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz (SächsBRKG) soll der Einsatzort zur Notfallrettung in ganz Sachsen mit bodengebundenen Rettungsmitteln innerhalb einer Fahrzeit von 10 Minuten erreichbar sein. Die Sächsische Landesrettungsdienstplanverordnung konkretisiert diese Zeit zu einer Hilfsfrist von 12 Minuten, die sich aus der Dispositionszeit (die Zeit, die der Disponent nach Eingang des Notrufs benötigt, Einsatzkräfte zu alarmieren), der Ausrückzeit und der Fahrzeit zusammensetzt. Im Jahresmittel soll in 95 Prozent aller Notfalleinsätze ein Rettungsdienst innerhalb von 12 Minuten vor Ort sein.

Tatsächlich wird diese gesetzliche Vorgabe in Sachsen nicht eingehalten. Und das flächendeckend und über den gesamten Zeitraum der letzten Jahre hinweg: Im ersten Halbjahr 2015 war der Rettungsdienst in den Direktionsbezirken Chemnitz und Leipzig in über 16.000 von insgesamt 111.158 Einsätzen nicht innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Zeit von 12 Minuten vor Ort. Das sind knapp 15 Prozent aller Fälle, also weit entfernt von der erlaubten Abweichung von 5 Prozent im Jahresmittel. Für die Jahre 2010 bis 2012 sahen diese Zahlen nicht viel anders aus – die Hilfsfrist konnte nur in 87 bis 88 Prozent der Fälle eingehalten werden.

Warum verweise ich bei den Zahlen ausdrücklich auf die Direktionsbezirke Chemnitz und Leipzig? Wir haben in Sachsen nicht nur das Problem, dass die Hilfsfristen nicht im gesetzlich vorgegeben Rahmen liegen. Wir haben zusätzlich das Problem, dass Hilfsfristen im großen Stil gar nicht mehr erfasst werden. Auf zwei Kleine Anfrage meines Kollegen Volkmar Zschocke antwortete der Innenminister im Juli letzten Jahres und im Januar diesen Jahres, dass die Zahlen zu den Hilfsfristen für die Jahre 2013 und 2014 wegen des Hochwassers und der Inbetriebnahme der Integrierten Rettungsleitstellen nicht aussagekräftig seien und daher nicht mitgeteilt werden könnten.

Die Ordnungsdezernentin des Landkreises Nordsachsen (Angelika Stoye) wollte das so nicht auf sich sitzen lassen und entgegnete, dass der Rettungsdienst ihres Dezernats sehr wohl eine Statistik führe und diese auch halbjährlich an die Landesdirektion Sachsen übermittle. Erst auf eine erneut eingereichte Kleine Anfrage von mir, sah sich der Innenminister dann endlich genötigt, zumindest die Zahlen zu nennen, die ihm vorlagen, die für 2014 und das erste Halbjahr 2015 für die Direktionsbezirke Chemnitz und Leipzig.

Wieso fehlte der komplette Direktionsbezirk Dresden?
Man höre und staune: Weil in diesem Direktionsbezirk bereits alle Integrierten Rettungsleitstellen in Betrieb genommen wurden. Und diese modernen Leitstellen sind nicht in der Lage, die Hilfsfristen statistisch zu erfassen. Worin diese Probleme konkret bestehen, wissen wir nicht, er heißt, es seien technisch-organisatorische Probleme. Diese scheinen offenbar größerer Natur im ganzen Freistaat zu sein. Denn Softwareprobleme und die daraus resultierende Nichtabnahme der Software führen gerade dazu, dass sich die Inbetriebnahme der Integrierten Rettungsleitstelle Chemnitz verzögert.

Zustände die nicht nur unbefriedigend sind, sondern eine erhebliches Problem für die Gesundheit der Menschen im Freistaat darstellen.

Das muss man sich nochmal deutlich machen: das sächsische Gesetz sieht eine Hilfsfrist beim Rettungsdienst vor, die in etlichen Teilen Sachsens in einer gesetzwidrig hohen Häufigkeit nicht eingehalten wird. Das allein wäre schon ein Grund, dass die Oberste Brandschutz-, Rettungsdienst- und Katastrophenschutzbehörde – das Staatsministerium des Innern – aufhorchen und im Wege der Rechtsaufsicht tätig werden muss.

Damit aber nicht genug. Halb Sachsen erhebt diese gesetzlich geforderte Hilfsfrist gleich gar nicht und zwar aus Gründen, die in eben der Obersten Aufsichtsbehörde liegen – die Einführung der Integrierten Leitstellen ist ein Projekt des Innenministeriums. Dieser Zustand soll noch bis Ende 2016 andauern und ich hoffe heute vom Innenminister zu hören, dass es nicht noch im nächsten Jahr so sein wird.

Wir GRÜNEN sind der Auffassung, dass das Nichterfassen oder das Nichtauswerten der gesetzlich verpflichtend einzuhaltenden Hilfsfristen rechtswidrig und im höchsten Maße gefährlich ist. Das Innenministerium verletzt seine Aufgabe als oberste Aufsichtsbehörde auf das Sträflichste. Die Antworten auf die Große Anfrage der LINKEN verdeutlichen hier den verantwortungslose Blindflug der Staatsregierung. Ich frage mich, wie sie ohne diese Zahlen insbesondere den Bereichsplans fortschreiben können. Ein erforderliches Gegensteuern ist unmöglich.

Ja, wir müssen konstatieren, dass die Staatsregierung ihrem Auftrag, den Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten, nicht nachkommen kann.

Und meine Damen und Herren, hier geht es nicht um den Einsatz bei einem Auffahrunfall ohne Personenschaden oder um die Beseitigung einer Ölspur. Beim Rettungsdienst geht es um Leib und Leben der Einwohnerinnen und Einwohner Sachsens.

Unsere klare Forderung an Sie, Herr Innenminister, ist: Nehmen Sie endlich Ihre Verantwortung wahr.

Von den vielen anderen Problemen, die es im Bereich des Rettungsdienstes gibt (werden die Statistiken richtig geführt, warum arbeiten die Integrierten Leitstellen nicht richtig, etc.), möchte ich eines noch aufgreifen, dass sehr drängend ist. Die Rettungsdienstassistenten arbeiten teilweise unter so schlechten Arbeitsbedingungen, dass auch deshalb der Schutzauftrag stark gefährdet ist. Allein wegen fehlenden Personals konnten beim Rettungsdienst Meißen ihn einem Monat insgesamt 169 Stunden lang Rettungswagen nicht besetzt werden. Der Grund für diese Personalnot liegt auch in der schlechteren Entlohnung einzelner Träger und hohen Wettbewerbs um wenige Fachkräfte.
Auch hier ist die Staatsregierung aufgefordert, schleunigst gegenzusteuern und alles in ihrer Macht stehende zu unternehmen, um nachhaltige Verbesserungen zu schaffen.

Rede zur Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE:
„Rettungsdienst und Notfallmedizin im Freistaat Sachsen“ (6/4892)
47. Sitzung des Sächsischen Landtags, 16. Dezember 2016, TOP 5

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