Sächsische Polizei speichert 15.334 Personen in der sogenannten ‚Falldatei Rauschgift‘

Sächsische Polizeidienststellen speichern 15.334 Personen in der sogenannten „Falldatei Rauschgift“. Das geht aus der Antwort von Innenminister Markus Ulbig (CDU) auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, Sprecher für Datenschutz der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, hervor.

Dazu erklärt der Abgeordnete: „Ich gehe davon aus, dass eine Vielzahl dieser Personendaten rechtswidrig gespeichert sind. Diesen Schluss legen die Kontrollen der Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder nahe, die gravierende Mängel bei der Speicherung in dieser Verbunddatei festgestellt und Konsequenzen gefordert haben. Sachsens Innenminister ist davon scheinbar vollkommen unbeeindruckt. Er hält es offenbar nicht für nötig, die von der sächsischen Polizei in dieser Datenbank gespeicherten Daten auf ihre rechtmäßige Speicherung zu überprüfen.“ 

„Ganz im Gegenteil: Seit meiner letzten Anfrage im März 2016 ist die Zahl der in dieser Datenbank von sächsischen Polizisten gespeicherten Personen von 13.263 um über 2000 auf 15.334 angestiegen. Dieser Anstieg ist mir unerklärlich. Er steht in keinem Verhältnis zu den Rauschgiftdelikten, die im Jahr 2015 ebenso rückläufig waren wie die Zahl erstauffälliger Konsumenten harter Drogen. Allein Drogenkonsum ist noch keine Voraussetzung, um in dieser Datei gespeichert zu werden. Hinzu kommen muss eine Straftat von länderübergreifender oder erheblicher Bedeutung.“ 

„Egal welche Datenbank man sich anschaut: In Sachsen werden darin auf Teufel komm raus Personen gespeichert. Das muss endlich ein Ende haben. Die Einführung einer gemeinsamen Datenbank der Polizei aller Länder – wie sie Ende November in der Innenministerkonferenz gefordert wurden – lehne ich strikt ab. Das ist, wie man am Beispiel der Falldatei Rauschgift sieht, die organisierte Verantwortungslosigkeit zu Lasten des Datenschutzes.“ 

„Ich fordere den Innenminister auf, die rechtswidrigen Speicherungen von Personendaten endlich zu beseitigen. Er muss sicherstellen, dass die Anforderungen, die das BKA-Gesetz an die Speicherung stellt, in jeden einzelnen Fall überprüft werden. Insgesamt ist aber die Überprüfung aller Polizeidateien auf rechtmäßige Speicherung der Personendaten erforderlich. Einen entsprechenden Antrag haben wir GRÜNEN dazu bereits im Sommer in den Landtag eingebracht.“  

Antwort von Innenminister Markus Ulbig (CDU)auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann (GRÜNE) ‚Falldatei Rauschgift – Daten sächsischer Behörden‘ (Drs 6/7157)

Entschließung der 92. Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder ‚Gemeinsame Prüfung der Falldatei Rauschgift deckt gravierende Mängel auf: Konsequenzen für polizeiliche Datenverarbeitung notwendig‘

Polizeiliche Kriminalitätsstatistik 2015, Bereich Rauschgiftkriminalität (S.72)

GRÜNER Antrag ‚Unabhängige Überprüfung der Erhebung, Speicherung und sonstigen Verarbeitung personenbezogener Daten durch die sächsische Polizei und den Verfassungsschutz – Taskforce einrichten‘ (Drs 6/5672)

 

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