– Es gilt das gesprochene Wort –
Sehr geehrter Herr Präsident,
meine Damen und Herren,
ich bin verwundert über Themensetzung der AfD in diesem hohen Hause. Nach diversen untauglichen Asylanträgen ist es nun der Kampf gegen den Linksextremismus. Aber, es ist ja kaum verwunderlich, dass eine Partei, die derzeit der verlängerte Arm einer Bewegung ist, die bei 0,2 Prozent Muslimen in Sachsen die Islamisierung des Abendlandes wittert, nun das vermeintlich größte Problem in Sachsen in Form des wachsenden Linksextremismus für sich entdeckt hat.
Sehr geehrte Damen und Herren von der AfD,
der Antrag ist hinten und vorne nicht stimmig. Das fängt bei den Instrumenten an und hört bei der Inkohärenz zu Ihren eigenen Forderungen auf.
Fangen wir bei den Instrumenten an:
- Sie fordern ein Aussteigerprogramm aus der linksextremen Szene. Die Erfahrungen mit den Aussteigerprogrammen aus der rechten Szene zeigen, dass der Erfolg doch sehr begrenzt sein dürfte. Dort stiegen letztes Jahr genau zwei Personen über ein Aussteigerprogramm aus.
- Sie wollen das Programm „Weltoffenes Sachsen“ zukünftig für die Bekämpfung von Linksextremismus zu nutzen. Das ist infam. Denn, in Ihrer Rede zur Einbringung des Doppelhaushaltes hatte Frau Dr. Petry noch gesagt, dass Sie die Mittel zur Bekämpfung des Rechtsextremismus als Ausgaben in der Höhe mittragen. Wenn Sie jetzt das WOS intensiv für Linksextremismus nutzen wollen, dann geht das zu Lasten der Maßnahmen gegen Rechtsextremismus. Sie können gerade mal einen Monat Wort halten.
Und in Zeiten, in denen marodierende Horden Asylbewerberunterkünfte stürmen wollen, verbietet sich jedwede Umschichtung von Geldern gegen Rechtsextremismus zu Gunsten einer Schaufensterpolitik der Linksextremismus-Bekämpfung.
Kommen wir zur Kohärenz:
Sie beschäftigen sich in Ihrem Antrag im Wesentlichen mit dem Linksextremismus als „politisches Spektrum“, und eben nicht mit politisch motivierter Gewalt. Folglich treten Sie dann selbst in die Falle der Extremismus-Theorie, welche Sie mit diesem Antrag aufstellen.
Denn nach der gängigen Definition des Linksextremismus gehört unter anderem Anti-Kapitalismus zu einer der Dimensionen des Linksextremismus.
Sehr geehrter Herr Wippel, Sie haben uns gestern die Lektüre des AfD-Wahlprogramms angeraten. Ich nutze deshalb die verbleibende Zeit, um ein bisschen Wahlprogramm-Exegese der AfD zu betreiben:
Ihr Ruf nach Verstaatlichung und dem Primat der öffentlichen Daseinsvorsorge wäre vor Jahren noch zumindest als linksradikal durchgegangen.
Besonders interessant fand ich aber dann folgenden Satz aus der Präambel Ihres Wahlprogrammes:
>>Wenn wirtschaftlicher Erfolg nur noch an den Bilanzen von Konzernen gemessen wird, dann ist dieser Erfolg für uns eine Lüge. Man hält uns nicht für systemrelevant, lässt uns aber für genau dieses System bezahlen. Das ist nicht nur zynisch, sondern antidemokratisch! Hier widersprechen wir: Die Wirtschaft muss dem Volke dienen, nicht umgekehrt!<<
Das ist ja nun wirklich von einer antikapitalistischen-linksextremen Haltung durchsetzt und – wie gesagt – Ihr Wahlprogramm.
Nehmen wir nun zum Abschluss das Hufeisen, welches als Teil der sog. Extremismus-Theorie Ihrem Antrag zugrunde liegen dürfte. Wenn wir dies einmal ernst nehmen würden und Ihr Wahlprogramm ernst nehmen würden, kann man zwingend davon ausgehen, dass Ihre habituelle Nähe zum von Ihnen unterstellten Linksextremismus deutlich näher ist, als die Näher von vielen anderen Parteien.
Vielleicht muss man diesen Antrag ja eher als Schritt hin zu einem Aussteigerprogramm für AfD-Mitglieder begreifen.
Blanker Hohn ist indes Ihre Forderung nach mehr Prävention, welche Sie in diesem Antrag aufmachen. Eine der besten Präventionen vor antidemokratischen Verhalten ist Bildung und damit auch die politische Bildung.
Ihrem Wahlprogramm darf ich aber ausweislich Seite acht entnehmen, dass Sie die Landeszentrale für politische Bildung abschaffen wollen. Soviel Dreistigkeit muss man erst einmal besitzen.
Kurzum: der Antrag ist selbstentlarvende Heuchelei der AfD und obendrein nutzlos. Wir werden ihn deshalb ablehnen.
Vielen Dank.
10. Sitzung des Sächsischen Landtags, 12. März 2015, TOP 8