Diäten und Nebeneinkünfte

Der Abgeordnete und seine Diät

Über kaum ein Thema der Politik gibt es mehr Mythen und Vorurteile als über die Frage, wie viel Abgeordnete verdienen und was Sie mit dem Geld machen. Deshalb bemühe auch ich mich nachfolgend (Stand 01.04.2023) um Transparenz über meine Einkünfte und Ausgaben:

Die Diät (und Zuschüsse zu Versicherungen)

Abgeordnete erhalten zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Grundentschädigung von 6.505,23€ im Monat. Diese wird bei einem Zuschuss zur Pflegeversicherung um einen Betrag von 32,53 € gekürzt. Damit erhalte ich eine Grundentschädigung von 6.472,70 €. Zusätzlich gewährt mir der Landtag einen Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von 435,00 €.
Damit ergeben sich Bruttoeinkünfte von 6.907,70€ pro Monat. Davon gehen ca. 2.100 € an Steuern ab. Zusätzlich zahle ich pro Monat den Höchstbetrag in der gesetzlichen Krankenversicherung, derzeit 957,60 €. Damit bleiben nach Steuern und Abgaben ca. 3.900 € Netto übrig.

Darüber hinaus leisten Abgeordnete finanzielle Unterstützungsleistungen an die Parteien, so genannte Mandatsträgerbeiträge. Die Sätze variieren von Partei zu Partei. Bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sind dies derzeit 975,78 € pro Monat. Es bleiben somit von der Diät real ca. 2.900 € pro Monat übrig.
Auch dieses Geld steckt man nicht vollständig in seinen Lebensunterhalt. Neben der notwendigen Rücklagenbildung für Wahlkämpfe (falls man wiedergewählt werden will) spenden viele Abgeordnete – so auch ich – über das Jahr noch Geld für verschiedene Vereine und Organisationen.

Die steuerfreie Aufwandspauschale

Abgeordnete dürfen die Kosten ihres Mandates nicht von der Steuer absetzen. Deshalb und zur Finanzierung ihrer Infrastruktur erhalten Abgeordnete des Sächsischen Landtages eine steuerfreie Abgeordnetenpauschale, die nach Entfernung zum Wohnort gestaffelt ist. Für mich als Dresdner Abgeordneter beträgt diese derzeit 3.700,14 € pro Monat. Daraus bezahle ich alle Aufwendungen, die hinter dem Mandat stehen – vom Büromaterial über Reisekosten (kostenlos ist für den Abgeordneten nur das Bahnfahren in Sachsen und nach Berlin) bis hin zu den Mieten und Unterhaltskosten der Regionalbüros. Ebenso bestreite ich aus der Pauschale die Kosten für meine Veranstaltungen und meinen Online-Auftritt.

Ein paar Zahlen dazu:
Alleine für die (teils anteiligen) Mieten meiner insgesamt drei Regionalbüros in Sachsen zahle ich pro Monat ca. 1.400 €. Dazu kommen laufende Kosten (Strom, Internet, Telefon etc.) in Höhe von ungefähr 200 € pro Monat.
Die Kosten für Büromaterial und Bürounterhalt, Literatur und Telekommunikation betrugen im Jahr 2022 ca. 7.500 €.
Für die Durchführung von Veranstaltungen (Ausstellungen, lokale Fachveranstaltungen) habe ich im Jahr 2022 ca. 2.000 € ausgegeben.

Aufwandspauschale als Parlamentarischer Geschäftsführer

Als Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag erhalte ich eine zusätzliche Aufwandsentschädigung von 33 % einer Diät. Diese ist vollumfänglich zu versteuern und wird auch sonst behördlicherseits wie ein Einkommen behandelt.

Weitere Leistungen an Abgeordnete

Für die Bezahlung meiner Mitarbeiter*innen in den Regionalbüros erhalte ich pro Monat 8.356,58€ (i.d.R. sind das 2,0 Stellen, Arbeitnehmer-Brutto). Dieses Geld wird allerdings direkt an die Mitarbeiter ausgezahlt.
Der Landtag stellt pro Legislaturperiode (also für 5 Jahre) den Abgeordneten ein Einrichtungsbudget für die Regionalbüros in Höhe von ca. 9.000 € zur Verfügung (Abrechnung nur gegen Belege).

Für Besuchergruppen werden 1.500 € pro Jahr zur Verfügung gestellt (Anfahrt und Verpflegung). Bei einem Interesse an einer solchen Besuchergruppe melden Sie sich bitte bei meiner Büroleiterin. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich vorrangig Besuchergruppen aus den Regionen, in denen ich Regionalbüros unterhalte, einlade.
Abgeordnete erhalten zur Wahrnehmung ihrer dienstlichen Fahrten eine kostenlos Freifahrtberechtigung (2. Klasse) für Züge in Sachsen und von und nach Berlin.

Nebeneinkünfte

Ich habe keine deklarierungspflichtigen Nebeneinkünfte. Gelegentlich entstehend Einkünfte aus Schulungen und Fachvorträgen im Bereich des Kommunalrechtes und des Wahlrechtes sowie aus entsprechenden Publikationen.