Der Sächsische Landtag debattiert am nächsten Donnerstag über Waffen im Freistaat. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag hat einen entsprechender Antrag vorgelegt. Darin fordert die Fraktion verschärfte Waffenkontrollen.
„Anschläge auf Asylbewerberheime, Bürgerwehren – die zunehmende Radikalisierung sächsischer Bürgerinnen und Bürger erfordert auch eine stärkere und regelmäßigere Kontrollen all derer, die Waffen besitzen“, erklärt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion.
„In den letzten Monaten ist die Zahl der waffenrechtlichen Genehmigungen sowie die Zahl der Waffen in Sachsen massiv angestiegen. Ein Zusammenhang mit der aktuellen innenpolitischen Situation ist nicht von der Hand zu weisen. Deswegen brauchen wir eine striktere Überprüfung all jener, die in den Besitz von Waffen kommen wollen auf ihre Zuverlässigkeit.“
„Dass auch legal Waffen besitzende Sportschützen oder Jäger nicht vor Missbrauch gefeit sind, zeigt der Tod einer Elfjährigen aus Unterfranken in der Silvesternacht. Jedem der Waffen besitzt, muss klar sei, dass er diese nur im Rahmen des Erlaubten nutzen darf – im Schießstand, bei der Jagd oder in Sicherheitsberufen“, verlangt der Abgeordnete. „Wir brauchen dafür dringend regelmäßigere Kontrollen der Waffen und deren Aufbewahrung durch die Waffenbehörden.“
„Allerdings besteht bereits derzeit ein riesiges Kontrolldefizit bei den Waffenbehörden in Sachsen. Durchschnittlich wird jeder Waffenbesitzer nur alle 30 Jahre kontrolliert. Der Run auf die Schützenvereine und waffenrechtlichen Erlaubnisse wird diese Situation noch weiter verschärfen. Innenminister Markus Ulbig muss diesen Entwicklungen dringend im Rahmen der Rechtsaufsicht entgegenwirken und durchsetzen, dass die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition mindestens alle drei Jahre kontrolliert wird“, schlägt Lippmann vor.
„Zudem muss sichergestellt werden, dass extreme Rechte und Bürgerwehren nicht in Besitz von Schusswaffen kommen und das bestehende Erlaubnisse mindestens einmal jährlich überprüft werden.“
„Die Staatsregierung muss sich ferner dafür einsetzen, dass das Waffengesetz dahingehend geändert wird, dass die gleichzeitige Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition in Privatwohnungen untersagt wird“, fordert der Abgeordnete.
„Da Straftaten nahezu ausschließlich mit illegalen Waffen begangen werden, besteht auch hier Handlungsbedarf. Der Freistaat muss dafür eintreten, dass auf Bundesebene zügig eine zeitlich begrenzte Amnestie erlassen wird, bei der illegale Waffen und Munition straffrei abgegeben werden können und somit aus dem Verkehr gezogen werden. Die letzte Amnestie im Jahr 2009 war diesbezüglich sehr erfolgreich.“