Der Umfang gesammelter Personendaten bei der Polizei im sog. elektronischen Fallanalysesystem (eFAS) ist umfangreicher als bislang vermutet. Das musste Innenminister Markus Ulbig (CDU) auf eine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, einräumen.
Valentin Lippmann erklärt dazu: „Die knapp 600 Fußballfans in der Datensammlung waren offenbar nur die Spitze des Eisbergs. Insgesamt sind 178 098 Personendatensätze – allerdings einschließlich mehrfacher Eintragungen – zu allen Phänomenbereichen in 363 technischen Verfahren gespeichert. Ob es sich bei diesen Verfahren um einzelne Datenbanken handelt, ist unklar. Jedenfalls ist das Ausmaß dieser Datensammlungen und die Länge der Speicherung alarmierend. Offenbar sammelt die Polizei personenbezogene Daten zu Eigentums- und Bandenkriminalität, Kfz-Kriminalität, Rauschgiftkriminalität, politisch motivierter Kriminalität sowie zu Straftaten gegen des Leben und die sexuelle Integrität. Ob es sich bei den gespeicherten Personen um Straftäter, Opfer, Zeugen oder sonstige Personen handelt, wurde mir nicht mitgeteilt.“
„Was ursprünglich als Ermittlungsunterstützung angedacht wurde, wird nun mehr und mehr zur Paralleldatei und Datensammelstelle für bestimmte Strukturermittlungen – etwa im Bereich politisch motivierte Kriminalität. Ob den Daten tatsächlich noch konkrete Strafermittlungen zugrunde liegen, ist aufgrund der extremen hohen Anzahl gespeicherter Datensätze mehr als zweifelhaft. Zudem bin ich mir nicht sicher, ob mit der extensiven Nutzung dieses Analysesystems konkrete gesetzliche Vorgaben hinsichtlich der Zulässigkeit der Datenverarbeitung umgangen werden. So ist etwa eine Rasterfahndung nur nach richterlicher Anordnung zulässig.“
„Leider konnte mir der Innenminister nicht auf alle meine Fragen antworten. Meine Fraktion hat deshalb eine Große Anfrage zum Thema eingereicht. Den Datenschutzbeauftragten werden wir um einen besonderen Bericht bitten. Nur so können wir Klarheit darüber bekommen, ob diese Datensammlung rechtlich zulässig ist. Sollte sie zu den Phänomenbereichen politisch motivierte Straftaten ‚rechts‘ und ‚links‘ existieren, verlange ich eine sofortige Löschung, soweit es sich dabei um nicht konkret begrenzte Ermittlungen handelt.“