Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag fordert die konsequente Entwaffnung extremer Rechter in Sachsen. In einem entsprechender Antrag wird Innenminister Markus Ulbig aufgefordert, einen Erlass an die unteren Waffenbehörden in den Städten und Landkreisen zu richten. Dazu und zu den geplanten Waffenverbotszonen erklärt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion:
„Dass Waffen auch in Sachsen ein Problem werden können, vor allem, wenn immer mehr Bürgerinnen und Bürger sich bewaffnen wollen, hat der Innenminister viel zu lang ignoriert. Offensichtlich ist er endlich aufgewacht. Die Überlegung zu Waffenverbotszonen geht in die richtige Richtung. Allerdings frage ich mich, wie viele kriminalitätsbelastete Orte in Sachsen existieren, die ein solches Verbot rechtfertigen und welche Maßnahmen die Polizei darüber hinaus trifft, um das Entstehen solcher Brennpunkte zu verhindern. Zudem darf es nicht dazu kommen, dass unter dem Deckmantel einer Waffenverbotszone faktisch umfassende Kontrollbereiche eingerichtet werden, in welchen die Bürgerinnen und Bürger jederzeit kontrolliert werden können.“
„Ich erwarte von Innenminister Ulbig, dass er das Thema Waffenkontrolle nun endlich konsequent angeht und es nicht bei Alibi-Handlungen bleibt. Dazu ist es notwendig, endlich Maßnahmen zu treffen, die eine effektive Kontrolle von Waffen im Freistaat Sachsen ermöglichen. In vielen Landkreisen existiert diese faktisch nur noch auf dem Papier.“
„Darüber hinaus braucht es eine konsequente Entwaffnung von Neonazis. Diese langjährige Forderung muss nun auch in Sachsen endlich umgesetzt werden. Viel zu lang hat der Innenminister tatenlos zugesehen, dass bekannte Neonazis legal Waffen besitzen. Weisungen an die Waffenbehörden zur Entwaffnung der extremen Rechten hat er bislang abgelehnt.“ Erst nachdem in Bayern ein Polizist von einem sogenannter Reichsbürger erschossen wurde, hat Innenminister Markus Ulbig gehandelt und in einem Erlass gegenüber den Waffenbehörden klargestellt, dass Mitglieder der sogenannten Reichsbürgerbewegung regelmäßig als waffenrechtlich unzuverlässig zu qualifizieren sind.
Anträge auf waffenrechtliche Erlaubnisse sind danach abzulehnen und bei bereits erteilten Erlaubnissen ist eine erneute Überprüfung vorzunehmen. Grundsätzlich soll es Reichsbürgern verboten sein, Waffen zu erwerben und zu besitzen. „Was bei Reichsbürgern geht, geht auch bei Neonazis“, meint Lippmann.
„Ich fordere den Innenminister auf, mit einem entsprechenden Erlass gegenüber den Waffenbehörden sicherzustellen, dass Neonazis in Sachsen künftig keine Waffen besitzen dürfen.“