Zur Forderung von Justizminister Sebastian Gemkow, die Quellen-Telekommunikationsüberwachung (sogenannte Staatstrojaner) zur Strafverfolgung zuzulassen, erklärt Valentin Lippmann, Sprecher für Datenschutz der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
„Das Trauerspiel um die Einschränkung unserer Bürgerrechte geht weiter. Nun reiht sich auch der Justizminister in die Reihen derjenigen ein, die dem absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung den Garaus machen und die Überwachung ausweiten wollen. Ich hätte gerade von ihm als Minister, der für die Verfassung zuständig ist, erwartet, dass er die Grundrechte der sächsischen Bürgerinnen und Bürger etwas mehr im Blick hat, als der Innenminister.“
„Der Einsatz des sogenannten Staatstrojaners zur Bekämpfung gewöhnlicher Alltagskriminalität stellt einen intensiven Eingriff in die Grundrechte der sächsischen Bürgerinnen und Bürger dar. Wenn Bürgerinnen und Bürger ständig damit rechnen müssen, dass der Staat in ihre Computersysteme und Mobiltelefone einbricht, um unbemerkt die privateste Kommunikation mitzulesen, dann können sie nicht mehr frei sein. Es geht auch schon lange nicht mehr um Terrorismusabwehr. In diesen Fällen ist die geforderte Überwachung nämlich bereits längst möglich, wenn der Staatstrojaner die vom Bundesverfassungsgericht geforderten technischen Voraussetzungen erfüllt.“
„Bis heute ist der Nachweis nicht erbracht, dass die entwickelte Software den Zugriff auf laufende Kommunikationsvorgänge minimiert und damit den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts entspricht. Unklar ist auch, ob diese Eingriffe überhaupt als taugliche Beweismittel dienen und wie sie auf den Rechner des Verdächtigen gespielt werden. Ich erteile dem Ansinnen daher eine klare Absage. Die Polizei soll sich auf gute und effektive Ermittlungsarbeit im Rahmen der bestehenden Befugnisse konzentrieren.“