Zur Forderung der Deutschen Polizeigewerkschaft nach einer Bannmeile um Flüchtlingsunterkünfte erklärt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag: „Diese Forderung ist reine Symbolpolitik.“
„Die Einrichtung von Bannmeilen um Flüchtlingsunterkünfte wäre eine vollkommen unverhältnismäßige Einschränkung des Versammlungsrechts.“
„Eine Bannmeile ist überdies ein vollkommen untaugliches Instrument. Sie könnte lediglich Demonstrationen um Flüchtlingsunterkünfte verhindern. Unser Hauptproblem sind aber organisierte Kleingruppen und Einzeltäter, gegen die dieses Instrument vollkommen ins Leere läuft.“
„Wir dürfen in Anbetracht der Anschläge auf Asylbewerberunterkünfte nicht den Fehler begehen, elementare Grundrechte zur Disposition stellen. Dies wäre ein Armutszeugnis. Stattdessen braucht es das Signal eines gemeinsamen und entschlossenen Handelns gegen Hass und Gewalt.“
„Zur Verhinderung von Übergriffen auf Flüchtlingsunterkünfte braucht es keine Bannmeile, sondern vor allem eine präsente und reaktionsfähige Polizei und wirksame Sicherheitskonzepte. Diesbezüglich scheint gerade in Sachsen ein erhebliches Problem zu bestehen. Ich erwarte, dass nun unverzüglich alle notwendigen Maßnahmen getroffen werden, um eine ausreichende Absicherung der Flüchtlingsunterkünfte durch die Polizei zu gewährleisten. Der Schutz von Menschen ist die ureigene Aufgabe des Staates. In dieser darf nicht einmal im Ansatz des Verdachtes entstehen, dass er diesen Auftrag nicht jederzeit gewährleisten könnte.“