Karenzzeitgesetz – GRÜNE wollen den ‚Drehtür-Effekt‘ bei Mitgliedern der Staatsregierung verhindern

Foto: Grünes Büro

Dresden. Zur heutigen öffentlichen Anhörung des Gesetzentwurfs der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur Einführung einer Karenzzeit für Mitglieder der Staatsregierung erklärt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher:

„Mit dem Gesetz wollen wir den ‚Drehtür-Effekt‘ – also den Seitenwechsel von Mitgliedern der Staatsregierung in Unternehmen und Interessengruppen – zukünftig verhindern, soweit die angestrebte neue Beschäftigung in Bereichen ausgeübt werden soll, in denen das ehemalige Mitglied der Staatsregierung während der Amtszeit tätig war oder wenn der Wechsel das Vertrauen in die Integrität der Staatsregierung beeinträchtigen kann. Die Karenzzeit kann im Einzelfall bis zu drei Jahren dauern.“

„Der leider einzige Sachverständige, Dr. Wolfgang Jäckle, von Transparency International Deutschland e.V., begrüßte den Gesetzentwurf ausdrücklich und bezeichnete ihn als einen Beitrag zur Verbesserung der politischen Kultur im Freistaat Sachsen. Insbesondere die >>Abkühlungsphase<< von bis zu drei Jahren wäre eine deutliche Verbesserung auch gegenüber bereits bestehender Regelungen im Bund und in anderen Ländern. Kritisiert wurde die fehlende Sanktionsmöglichkeit, auch wenn ich hier auf die Integrität der ehemaligen Mitglieder der Staatsregierung vertrauen möchte“, so Lippmann.

Weitere Informationen:

Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ‚Gesetz zur Einführung einer Karenzzeit für Mitglieder der Staatsregierung‘ (Drs 6/16866)

Eckpunktepapier zum Gesetzentwurf

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