Zum heute vorgestellten Tätigkeitsbericht des Sächsischen Datenschutzbeauftragten, Andreas Schurig, erklärt Valentin Lippmann, Sprecher für Datenschutz der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
„Der Tätigkeitsbericht gibt wie in den Jahren zuvor ein umfassendes Bild der umfangreichen Aufgaben des Datenschutzbeauftragten und der datenschutzrechtlichen Probleme, die sich im Freistaat auftun. Auch viele der von der BÜNDNISGRÜNEN-Fraktion in den letzten beiden Jahren problematisierten Datenschutzverstöße haben Eingang in den Bericht gefunden. So führten beispielsweise die ignorierten Lösch- und Benachrichtigungspflichten bei der Telekommunikationsüberwachung nach der Einstellung des Ermittlungsverfahrens im Umfeld des Fußballvereins BSG Chemie Leipzig vollkommen zu Recht zu einer Beanstandung des Landeskriminalamts und der Dresdner Staatsanwaltschaft. Gerade bei der Staatsanwaltschaft hat sich allerdings gezeigt – wie der jüngste Fall der Überwachung eines Dresdner Strafverteidigers verdeutlicht – dass der datenschutzaufsichtliche Warnschuss offenbar noch nicht gehört wurde. Ich darf allerdings annehmen, dass auch dieser Fall einer Prüfung unterzogen wird und Konsequenzen gezogen werden. Wir haben uns im Koalitionsvertrag auf die Ausweitung der Berichts- und Benachrichtigungspflichten gegenüber den Betroffenen und dem Datenschutzbeauftragten geeinigt. Ich hoffe, dass dies zukünftig die Zahl von Problemen insbesondere bei polizeilichen Maßnahmen reduzieren wird.“
„Die Prüfung der Datenübermittlung in Fällen der Förderung aus dem Programm ‚Weltoffenes Sachsen‘ und die Klarstellung, dass personenbezogene Daten nicht übermittelt werden dürfen, begrüße ich ausdrücklich und hoffe, dass solche Ansinnen, die die Zivilgesellschaft unter Generalsverdacht stellen, künftig endgültig vom Tisch sind.“
„Mich freut nicht zuletzt, dass der Sächsische Datenschutzbeauftragte diesen Tätigkeitsbericht demnächst höchst selbst im Plenum vorstellen kann. Das Rederecht für diesen Anlass haben wir BÜNDNISGRÜNEN immer gefordert. Es ist nunmehr in der Geschäftsordnung des Landtages verankert. Damit gewinnt der Datenschutz im Freistaat Sachsen insgesamt die Aufmerksamkeit, die er verdient.“
„Eines macht auch dieser Tätigkeitsbericht wieder deutlich: Der Arbeitsanfall beim Sächsischen Datenschutzbeauftragten ist insbesondere mit dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung enorm gestiegen, Regelkontrollen finden kaum noch statt, Vor-Ort-Kontrollen müssen verschoben werden und Vorgänge haben lange Verfahrensdauern. Spätestens zum nächsten Haushalt ist er daher personell und finanziell zu stärken. Dies ist auch im Koalitionsvertrag so vereinbart.“