Der Haushalts- und Finanzausschuss hat in seiner gestrigen Sitzung das „Vierte Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften“ (Drs 7/11452) dem Sächsischen Landtag zum Beschluss empfohlen. Der von den Regierungsfraktionen eingebrachte Änderungsantrag gibt Beamtinnen und Beamten zukünftig die Möglichkeit, sich nachteilsfrei gesetzlich zu versichern.
Dazu erklärt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
„Der beschlossene Änderungsantrag ist ein Meilenstein für ein modernes Dienstrecht im Freistaat und damit entscheidend für die Attraktivität des öffentlichen Dienstes in Sachsen. Beamtinnen und Beamte in Sachsen haben künftig die Möglichkeit, sich ohne Nachteile für eine gesetzliche Krankenversicherung zu entscheiden. So schaffen wir echte Wahlmöglichkeiten. Das macht den Freistaat als Arbeitgeber attraktiver – gerade auch für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger, Personen mit vielen Kindern oder mit Vorerkrankungen und Beamtinnen und Beamte, die aus grundsätzlicher Überzeugung in der gesetzlichen Krankenversicherung sein wollen.“