Heute hat das Dienstgericht des Bundes beim Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe das Urteil des Leipziger Richterdienstgerichts bestätigt, dass der rechtsextreme AfD-Politiker und Richter Jens Maier „zur Abwehr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung der Rechtspflege“ in den Ruhestand versetzt werden darf. Der BGH stellte fest, dass die Leipziger Entscheidung rechtlicher Überprüfung in jeder Hinsicht stand hält. Der Senat betonte und stärkte wie schon die Vorinstanz die überragende Bedeutung der Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Justiz.
Dazu erklärt Valentin Lippmann, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
„Mit der heutigen Entscheidung ist endgültig klar: Rechtsextremist Jens Maier wird nie wieder als Richter Recht sprechen. Dies ist ein großer Erfolg für den freiheitlichen Rechtsstaat und die Unparteilichkeit der Justiz. Für Verfassungsfeinde ist auf der Richterbank kein Platz. Menschenverachtende, rassistische und abwertende Äußerungen auch außerhalb des Richterdienstes entziehen Richterinnen und Richtern das Vertrauen der Öffentlichkeit in faire Verfahren. Diese Leitentscheidung des Bundesgerichtshofes ist auch ein wichtiges Signal für die Wehrhaftigkeit unserer freiheitlichen Demokratie im Kampf gegen ihre Feinde.“
„Dieses Urteil ist ein großer Erfolg für die Sächsische Justizministerin Katja Meier. Sie zeigt, dass es richtig war, alle denkbaren rechtsstaatlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um einen Rechtsextremisten von der Richterbank fernzuhalten.“
„Es gilt unabhängig der Entscheidung, weiter die bestehenden rechtlichen Instrumentarien zum Schutz vor Verfassungsfeinden im Staatsdienst nachzuschärfen und dabei auch die Erfahrungen aus den verschiedenen diskutierten und eingeleiteten Verfahren zu berücksichtigen.“