Neues Versammlungsgesetz für Sachsen

Der Sächsische Landtag hat in seiner heutigen Sitzung das „Gesetz über den Schutz der Versammlungsfreiheit im Freistaat Sachsen“ (Drs 7/15266) beschlossen.

Dazu erklärt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

„Auf der Zielgeraden gelingt dieser Koalition eine weitere wichtige Reform: Sachsen bekommt endlich ein praxisnahes und modernes Versammlungsrecht. Damit werden wir der Bedeutung von Versammlungen für unseren liberalen Verfassungsstaat gerecht. Denn sie sind ein Stück unmittelbarer Demokratie und Ausdruck eines lebendigen bürgerschaftlichen Selbstbewusstseins.“

„Mit dem heute beschlossene Gesetz entrümpeln wir die Versammlungsstraftaten, stärken die Kooperationspflicht der Behörden und beschränken zugleich die Möglichkeiten der Behörden, Demonstrationen zu verbieten oder zu beschränken. Dieses Gesetz legt den Schwerpunkt eindeutig auf die Ermöglichung und den Schutz von Versammlungen. Damit kommen wir dem Grundgedanken der Versammlungsfreiheit des Grundgesetzes wieder deutlich näher als mit dem bisherigen antiquierten und verkorksten Versammlungsrecht. Damit setzen wir ein wichtiges BÜNDNISGRÜNES Anliegen aus dem Koalitionsvertrag um und stärken die Rechte der Bürgerinnen und Bürger in Sachsen.“

Weitere Informationen:

>> Redebeitrag des BÜNDNISGRÜNEN-Abgeordneten Valentin Lippmann: „Wir wagen mehr Versammlungsfreiheit“

>> Fragen und Antworten: Das neue Versammlungsrecht