In Sachsen gibt es eine bislang unbekannte Datei ‚Gewalttäter Sport‘, in der 594 Personen gespeichert sind. Dies musste Innenminister Markus Ulbig (CDU) auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneten Valentin Lippmann einräumen. Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärt dazu: „Diese bislang vollkommen unbekannte Datensammlung über angeblich gewaltbereite Fußballfans muss sofort gelöscht werden. Sie hat nach meinem Dafürhalten keinerlei rechtliche Grundlage.“
„Zwar verweist der Innenminister darauf, dass die Datei mit ‚eFAS‘, dem sog. Ermittlungsunterstützenden Fallanalysesystem Sachsen, erstellt und dieses Verfahren mit dem Datenschutzbeauftragten abgestimmt worden sei. Ich habe allerdings erhebliche Zweifel, dass der Datenschutzbeauftragte im Jahr 2008 tatsächlich über das Ausmaß der Datensammlung unterrichtet wurde. Ich selbst habe vor einem Jahr auf eine Kleine Anfrage hin keinerlei Informationen dazu erhalten.“
Laut Antwort des Innenministeriums wurden von der Polizeidirektion (PD) Dresden 328 Personen gespeichert, von der PD Leipzig 102 und von der PD Zwickau 164. „Warum es neben der datenschutzrechtlich höchst umstrittenen vom Bundeskriminalamt geführten bundesweiten Datei ‚Gewalttäter Sport‘ eine weitere sächsische Datei braucht, ist nicht nachvollziehbar. Zumal in der sächsischen Datei offensichtlich mehr Personen aus Sachsen gespeichert werden als in der bundesweiten. Während 2015 in der BKA-Datei ‚Gewalttäter Sport‘ 480 Personen gespeichert wurden, sind es in der sächsischen Datei immerhin über 100 Personen mehr.“
„All diese Menschen wissen nichts von dieser Speicherung. Es kann sein, dass sie als Zeuge oder auch als Begleitperson in diese Datei gerieten, obwohl sie nie gewalttätig geworden sind.“ „Zudem habe ich nach dem Bekanntwerden dieser Datei die Sorge, dass es noch weitere bislang unbekannte Dateien etwa zu den Phänomenbereichen ‚Links‘ oder ‚Rechts‘ gibt. Hierzu habe ich eine weitere Anfrage eingereicht. Unabhängig davon muss der Innenminister umfassend über solche Dateien unterrichten, damit die Betroffenen überhaupt erst von ihren Auskunfts- und Löschungsrechten Gebrauch machen können.“
Kleine Anfrage von Valentin Lippmann ‚Arbeitsdateien szenekundiger Beamter‘ (Drs 6/4224)