Änderungen bei Wahlprüfungsvorschriften und Verfassungsgerichtshofgesetz

Der Sächsische Landtag hat heute das „Gesetz zur Änderung wahlprüfungsrechtlicher Vorschriften und des Sächsischen Verfassungsgerichtshofsgesetzes“ (Drs 7/13705) beschlossen. 

Dazu erklärt Valentin Lippmann, rechts- und verfassungspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

„Mit diesem Gesetz ermöglichen wir eine Wahlprüfung, die die hohe Stellung des Parlaments achtet und gleichzeitig der Bedeutung des Verfassungsgerichtshofs gerecht wird. Wir setzen erstmals konkrete Fristen für die Dauer der Wahlprüfung, um effektiven Rechtsschutz zu ermöglichen. In Umsetzung des Koalitionsvertrags gelingt uns hier mit einer Ausschlussfrist von 15 Monaten eine gelungene Abwägung. Der Landtag hat dann genug Zeit, um alle Fehler zu prüfen – und die Beschwerdeführer haben auch die Chance, nicht von vornherein am Bestandsschutz des Parlamentes zu scheitern. Um die Wahlprüfung abzusichern, ermöglichen wir zudem den direkten Rechtsweg zum Sächsischen Verfassungsgerichtshof bei unbegründeter Verzögerung des Wahlprüfungsverfahrens. Gleichzeitig erweitern wir den Kreis der Beschwerdeberechtigten.“

„Ein weiterer Punkt des Gesetzes ist die Stärkung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs. Wir wollen das hohe Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz sichern und ausbauen. Um bereits den falschen Anschein einer Voreingenommenheit zu nehmen, führen wir eine Unvereinbarkeitsklausel ein. Fortan ist das Amt am Sächsischen Verfassungsgerichtshof mit einer Tätigkeit in einer anderen Staatsgewalt unvereinbar. Eine zusätzliche Tätigkeit als Berufsrichterin oder Berufsrichter beziehungsweise als Hochschullehrerin oder Hochschullehrer ist weiterhin möglich.“

Weitere Informationen:

>> Redebeitrag des BÜNDNISGRÜNEN-Abgeordneten Valentin Lippmann: „Wir wappnen Sachsen in diesen wichtigen Bereichen für die Zukunft“