AfD Antrag zu Transparenz der Arbeit des Kabinetts: Antrag offenbart sich als Teil der AfD-Reihe ‚Parlamentarische Arbeit vorgetäuscht‘

Foto: Juliane Mostertz

– Es gilt das gesprochene Wort –

Sehr geehrter Herr Präsident!

Werte Kolleginnen und Kollegen!

Beim Lesen der Überschrift wären wir ja noch zu möglichen Schlussfolgerungen gekommen — ein wichtiges Thema, vielleicht mal ein interessanter Ansatz —; denn durchaus sehen wir auch Möglichkeiten, dass das sächsische Kabinett transparenter arbeiten könnte und wir den Umstand, dass wir von wichtigen Entscheidungen eher aus Pressekonferenzen erfahren als auf anderen Wegen, vielleicht mal abstellen könnten.

Beim näheren Hinsehen offenbart sich aber dann der Antrag als ein Werk aus der offensichtlich bei der AfD nunmehr beliebten Fortsetzungsreihe ‚Parlamentarische Arbeit vorgetäuscht‘. Denn was Sie uns hier als große Transparenzinitiative verkaufen, ist dann doch nicht mehr als ein Sturm im Wasserglas; denn hier geht es lediglich darum, den Informationsvorsprung der regierungstragenden Fraktionen gegenüber der Opposition durch die rechtzeitige Zusendung von Kabinettsbeschlüssen auszugleichen — ein wichtiges Thema, gleichwohl nicht der Kern der Debatte, wenn es um das Thema Transparenz im Kabinett geht. Wenn das Ihr Ansatz ist, werte Kollegen von der AfD, Transparenz in staatliche Strukturen zu bringen, na dannherzlichen Glückwunsch für diesen revolutionären Ansatz! Wenn die Wählerinnen und Wähler geglaubt haben, Sie deswegen gewählt zu haben, weil Sie Transparenz bringen — und dann legen Sie einen solchen Antrag vor —‚ dann, sage ich einmal, ist das schlicht eine Wählerverarsche; das können Sie dann anderen erzählen.

Wir haben nämlich geliefert — im Gegensatz zu Ihnen — und Anfang der Legislatur ein Gesetz zur Stärkung der Informations- und Beteiligungsrechte des Sächsischen Landtags und seiner Mitglieder vorgelegt. Herr Bartl hat mir ja nun schon die Pointe weggenommen sowohl mit dem Zitat, als auch mit der Schlussfolgerung. Sie haben es als AfD abgelehnt, und das Zitat, das Sie damals gebracht haben, Frau Dr. Muster, ist ja nun gerade schon zitiert worden. Mit Ihrer Lektüreempfehlung von Montesquieu kann ich Ihnen aus heutiger Sicht sagen: Entweder Sie haben damals Montesquieu falsch interpretiert oder heute falsch gelesen oder gar nie gelesen, denn mit Ihrer damaligen Auslegung von Montesquieu hätte dieser Antrag ja wohl hier und heute nie entstehen dürfen.

Mit unserem Gesetzentwurf hätten Sie damals die Möglichkeit gehabt, breitere Informationsrechte auf einer sicheren Rechtsgrundlage zu erhalten. Das haben Sie abgelehnt. Das wäre allemal besser gewesen als dieser Witz, der jetzt vorgelegt wird. Doch das war für Sie Hexenwerk und dabei beweist die AfD mit diesem Antrag mal wieder eine ihrer Stärken: Inkompetenz, Inkonsequenz, Heuchelei und Unglaubwürdigkeit.

Mit der Glaubwürdigkeit ist es ja bei Ihnen auch so eine Sache. Da bleibe ich einmal beim themenverwandten Bereich. Herr Wurlitzer hat sich hier mal zu Beginn der Legislaturperiode —jetzt ist er mal wieder nicht da, wenn ich ihn anspreche — hingestellt und gesagt: Die Opposition soll nicht so viele Kleine Anfragen stellen, es würde ja der Griff zum Telefonhörer ausreichen, man hätte da hinreichend Erfahrung. Na ja, mittlerweile muss ich feststellen, dass die Abgeordneten der AfD-Fraktion mehr Anfragen pro Tag produzieren, als Ihre AfD-Fraktion jemals in der gesamten Legislaturperiode sinnvolle Anträge schreiben wird, oder sie fragt halt nach Parks, die es gar nicht gibt, wie Herr Hütter.

Gleichwohl ist das Recht der Opposition und aller Abgeordneten, Anfragen zu stellen, ein wichtiges. Sie hätten dieses Recht und die Transparenz gegenüber dem Kabinett stärken können, wenn Sie damals unserem Gesetzentwurf zugestimmt hätten. Stattdessen nun diese Aktivität vortäuschende Halbherzigkeit. Hier — sage ich Ihnen ganz deutlich — sieht es nur noch nach einer Alibireaktion aus. Kurzum, auch wir werden den Antrag ablehnen.

Zum Schluss eine Empfehlung und auf das eingehend, was Herr Homann gesagt hat, noch ein Zitat. Vielleicht sollten Sie zum einen als weitere Transparenzoffensive dann per Antrag die Staatsregierung zur Erstellung eines Katasters von Parks in Sachsen für Herrn Hütter auffordern.

Zu guter Letzt bleibt mir dann noch ein Zitat ebenjenes Montesquieus, mit dem Sie uns damals die Ablehnung des Gesetzentwurfes begründet haben: >>Es gehört nicht viel dazu, alles zu verwirren, viel aber, alles aufzuklären.<< Der klassisch beschriebene Satz für die AfD-Politik, der sie wohl besser beschreibt wie kein zweiter, und deswegen werden wir den Antrag ablehnen.

Vielen Dank.

 

Rede des Abgeordneten Valentin Lippmann (GRÜNE) zum Antrag der Fraktion AfD „Transparenz der Arbeit des Kabinetts“ (Drs 6/9178)
52. Sitzung des Sächsischen Landtags, 11. April, TOP 8