Zu dem gestern vom MDR-Nachrichtenmagazin ‚exakt‘ bekanntgemachten Vorfall, wonach einer der Angeklagten des Prozesses gegen die Freie Kameradschaft Dresden (FKD) über sieben Monate über einen illegalen Internetzugang aus der JVA heraus Kontakt zu Mitangeklagten und Kameraden pflegen konnte, um Zeugenaussagen zu beeinflussen und Verfahrensinterna weiterzugeben, erklärt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
„Das ist keine Panne, das ist ein Super-GAU, der das wichtige Strafverfahren gegen eine neonazistische Gruppierung zum Scheitern bringen kann.“
„Mir ist vollkommen unbegreiflich, wie man erstens einem Angeklagten Zugang zu wichtigen Ermittlungs- und Verfahrensdetails geben konnte, ohne sicherzustellen, dass sensible Details zu Zeugen und Ermittlungen nicht zu seiner Kenntnis gelangen. Und zweitens, dass es nicht verhindert wurde, dass ein Insasse einer JVA über das Internet mit Mitangeklagten kommuniziert.“
„Nicht umsonst gilt das Akteneinsichtsrecht in die Ermittlungsakte in erster Linie für den Verteidiger und nur im Ausnahmefall für den Angeklagten. Und in diesem Fall auch nur, wenn der Untersuchungszweck nicht gefährdet ist und schutzwürdige Interessen von Dritten nicht entgegenstehen. Warum solche Akten dann auch noch mit einem internetfähigen Gerät zur Verfügung gestellt werden und dieses für die Kommunikation des Angeklagten genutzt werden kann, ist nicht zu fassen. Das darf einfach nicht passieren.“
„Ich fordere Justizminister Sebastian Gemkow auf, den Vorfall umgehend aufzuklären und darzulegen, wer für dieses Desaster die Verantwortung trägt. Er muss außerdem klären, warum für den Prozess eine Schöffin ausgewählt wurde, die nicht über jeden Zweifel der Befangenheit erhaben ist. Ich erwarte zudem Auskunft darüber, inwieweit der Prozess gegen die FKD nunmehr gefährdet ist.“