Angriffe auf Journalistinnen und Journalisten – Ohne Pressefreiheit gibt es keine Freiheit

Redebeitrag des Abgeordneten Valentin Lippmann (BÜNDNISGRÜNE) zur Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE: „Angriffe auf Journalistinnen und Journalisten sowie deren Auswirkungen auf die Gewährleistung der Pressefreiheit in Sachsen“ (Drs 7/5868)
35. Sitzung des 7. Sächsischen Landtags, Donnerstag, 22.07.2021, TOP 5

– Es gilt das gesprochene Wort

 

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

„Journalisten sind auch deshalb so verwundbar, weil sie sich nicht gern selbst zum Thema machen“ – das konstatierte im letzten Jahr Lutz Kinkel, Journalist und Geschäftsführer des Europäischen Zentrums für Presse- und Medienfreiheit (ECPMF) in Leipzig.

Gerade deshalb ist es gerade auch Aufgabe von Abgeordneten und Regierung, deutlich und mit der gebotenen Vordringlichkeit die Angriffe auf die Pressefreiheit zu thematisieren und öffentlich zu machen.

Und es ist auch an uns, die Pressefreiheit als wesentlichen Bestandteil unserer Demokratie zu verteidigen. Diese Verpflichtung trifft uns jeden Tag und auch in diesem Land, denn Journalistinnen und Journalisten sind nicht nur in Diktaturen Angriffen ausgesetzt, sondern auch in Deutschland und – wie die Zahlen der Großen Anfrage zeigen – auch in Sachsen.

Die aktuelle Studie des ECPMF kommt zu dem erschreckenden Ergebnis, dass es mit 69 tätlichen Angriffen im Jahr 2020 so viele Angriffe auf Journalistinnen und Journalisten gab wie noch nie zuvor. Ausschlaggebend für den starken Anstieg – so die Studie – waren Gewalttaten auf Versammlungen gegen Corona-Maßnahmen. „Die Pressefeindlichkeit einer breiten Allianz aus Verschwörungsgläubigen, Reichsbürger:innen, Neonazis und Esoteriker:innen auf Deutschlands Straßen“ – so Martin Hoffmann als einer der Autoren der Studie – „machten diese Demonstrationen zum gefährlichsten Arbeitsplatz für Journalist:innen.“

Im vergangenen Jahr ereigneten sich die meisten dieser Angriffe in Berlin, gleichwohl – so die Studie – bleibt Sachsen mit 19 beim ECPMF gemeldeten Angriffen Kernland tätlicher Übergriffe auf eine freie und unabhängige Berichterstattung. Denn allein für Sachsen weist das ECPMF zwischen 2015 und 2020 70 tätliche Angriffe aus. Das sind doppelt so viele wie in Berlin und fast genauso viele wie in allen anderen Bundesländern zusammen.

Wir müssen bitter konstatieren, dass eine nicht geringe Zahl sächsischer Bürgerinnen und Bürger offenbar ein Problem mit einer freien und unabhängigen Presse hat.

Neben den tätlichen Angriffen ist auch die Bedrohung von Medienschaffenden ein erheblicher Angriff nicht nur auf die Pressefreiheit, sondern auch auf deren Handlungsfreiheit. Während ein tätlicher Angriff stets ein zu verfolgender verachtenswerter Akt ist, führen massive und dauerhafte Bedrohungen dazu, dass sich Journalistinnen und Journalisten überhaupt nicht mehr in Situationen begeben, in der sich die Frage nach ihrer Sicherheit und ihrem Schutz stellt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir dürfen es nicht hinnehmen, weder als Parlament noch als Regierung, dass die Angst von Angriffen eine unabhängige Berichterstattung verhindern.

Die Große Anfrage offenbart diesbezüglich ein weiteres Problem. Das Anzeigeverhalten der Journalistinnen und Journalisten scheint gering zu sein, sicherlich auch wegen manch schlechter Erfahrung mit Sicherheitsbehörden. Während das ECPMF für das Jahr 2020 19 tätliche Angriffe auf Journalistinnen und Journalisten ausweist, tauchen in der Polizeilichen Kriminalstatistik nur neun tätliche Angriffe auf. Scheinbar werden nicht alle Angriffe angezeigt und die Polizei auch bei Presseleuten nicht als DIE Instanz verstanden, die sich effektiv und präventiv um die Verfolgung dieser Straftaten bemüht. Gegen ein solches Vertrauensproblem muss die Polizei etwas unternehmen – durch konsequente Ermittlungen und größtmögliche Sensibilität.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich nehme durchaus zur Kenntnis, dass das Innenministerium in den letzten Jahren eine Reihe von Maßnahmen getroffen hat, um die Berichterstattung gerade in Versammlungslagen besser zu schützen. Unter anderem die Angriffe im Umfeld von Pegida und der polizeiliche Hutbürger haben hier zu einer Sensibilisierung geführt.

Dass der Umgang mit der Presse und ihr Schutz in Aus- und Fortbildung stärker in den Fokus genommen wird, ist richtig. Ich begrüße auch die Überarbeitung der Kommunikationsrichtlinien und die Aufstellung von Medienschutzkonzepten bei Versammlungen, auch wenn das in 2020 viel zu spät kam. Auch dass es in Sachsen nunmehr eine zentrale Meldestelle für Hasspostings gibt, ist ein Schritt in die richtige Richtung – hier fehlt allerdings noch immer die anonyme Meldeplattform für Hasspostings im Internet, die die Schwelle zur Anzeige von Straftaten erheblich senken würde.

Aber: Der Staat hat eine unabweisbare Schutzpflicht für eine freie Berichterstattung. Diese hat er mit geeigneten Maßnahmen umzusetzen und wir finden, da ist noch einiges zu tun. Wir haben in unserem Vorschlag für ein neues Versammlungsgesetz in der vergangenen Legislaturperiode genau in Umsetzung der Schutzpflichten einen Passus eingefügt, dass die Polizei die freie Berichterstattung zu gewährleisten hat. Das halte ich weiterhin für notwendig – gerade mit Blick auf die aktuelle Situation.

Ebenso gilt es eine klare Haltung gegen die permanenten Angriffe auf die Presse durch die AfD und ihre Helfershelfer zu zeigen. Wenn Herr Urban im Parlament gegen die Presse hetzt, dann ist das das Startsignal für Angriffe auf der Straße. Dagegen muss jede überzeugte Demokratin und jeder überzeugte Demokrat klare Haltung zeigen und sich gegen die beliebte Desavouierung von Medien entschieden verwahren.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Schutzpflicht endet aber nicht beim Schutz der Journalisten vor Angriffen durch Wutbürger, Hutbürger und Querdenker, sondern sie trifft auch das Verhalten des Staates selbst.

Erst vor wenigen Wochen hat der Bundestag eine Ermächtigungsgrundlage für die Quellen-TKÜ im Bereich der Verfassungsschutzbehörden geschaffen. Der Staat nutzt nun in Zukunft unbekannte Sicherheitslücken informationstechnischer Systeme anstatt dafür Sorgen zu tragen, diese Sicherheitslücken zu schließen. Mit dieser Politik werden skrupellose Entwickler von Spähprogrammen wie PEGASUS und damit letztlich auch das gezielte Ausspähen von missliebigen Journalistinnen und Journalisten unterstützt.

Der Staat steht auch zum Schutz der Pressefreiheit in der Pflicht, diese Sicherheitslücken zu schließen – es kann keine Pressefreiheit mit Staatstrojaner und Quellen-TKÜ geben. Diese staatliche Beihilfe zum Angriff auf die Pressefreiheit muss sofort aufhören.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
es ist noch viel zu tun, in Sachsen und in Deutschland, damit die Pressefreiheit besser geschützt werden kann. Denn ohne Pressefreiheit gibt es keine Freiheit.

Vielen Dank.