Anhörung Transparenzgesetz –Transparentes Handeln von Staat und Verwaltung stärkt unsere Demokratie

In seiner heutigen Sitzung hat der Ausschuss für Verfassung und Recht, Demokratie, Europa und Gleichstellung des Sächsischen Landtages Sachverständige zum Gesetzentwurf der Staatsregierung „Einführung des Gesetzes über die Transparenz von Informationen im Freistaat Sachsen“ (Drs 7/8517) angehört.

Dazu erklärt Valentin Lippmann, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

„Sachsen darf in Sachen Transparenz nicht länger zu den Schlusslichtern gehören. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf Zugang zu staatlichen Informationen. Denn nur wenn das Handeln von Staat und Verwaltung transparent ist, können sich die Bürgerinnen und Bürger zielgerichtet einbringen. Deshalb ist das Transparenzgesetz für uns BÜNDNISGRÜNE ein zentrales Projekt des Koalitionsvertrages, um unsere Demokratie zu stärken.“

„Die heutige Anhörung hat aber auch deutlich gezeigt, dass der Entwurf des Transparenzgesetzes noch an einigen Stellen Nachbesserungsbedarf aufweist. So wurden zum Beispiel die weitgehenden Einschränkungen bei den transparenzpflichtigen Stellen von mehreren Sachverständigen kritisiert. Auch wir BÜNDNISGRÜNE sehen hier Anpassungsbedarf und werden dies entsprechend mit unseren Koalitionspartnerinnen diskutieren. Zudem sollten die Regelungen hinsichtlich der Gebühren nochmal überdacht und beispielsweise eine Deckelung eingefügt werden. Der Gesetzentwurf ist ein mühsam ausgehandelter Kompromiss auf Seiten der Staatsregierung. Ich bin froh, dass Sachsen bei der Informationsfreiheit künftig nicht mehr zu den Schlusslichtern gehören wird. Unser Auftrag als Landtag ist es nun, durch weitere Verbesserungen der Transparenz im Freistaat noch mehr zur Geltung zu verhelfen.“

Hannah Vos, Volljuristin und Vertreterin der Open Knowledge Foundation Deutschland, die auf Einladung der BÜNDNISGRÜNEN-Fraktion an der Anhörung teilnahm, betont:

„Als Transparenzorganisation begrüßen wir im Grundsatz die geplante Einführung eines Transparenzgesetzes in Sachsen. Im Vergleich zur alten Rechtslage wird das neue Gesetz zweifellos eine Verbesserung darstellen. Wir befürworten, dass unmittelbar ein Transparenzgesetz verabschiedet wird und Sachsen nicht ein Informationsfreiheitsgesetz als ‚kleinere Variante‘ anstrebt. Jedoch greift in der derzeitigen Fassung der Entwurf deutlich zu kurz. So ist der Anwendungsbereich deutlich enger gefasst als in vergleichbaren Gesetzen. Außerdem sind die Regelungen zu transparenzpflichtigen Stellen zu kompliziert und enthalten etliche Bereichsausnahmen. Wir empfehlen dringend, auch die kommunale Ebene in den Anwendungsbereich mit einzubeziehen.“

Weitere Informationen:

Mit dem Transparenzgesetz soll mehr Beteiligung und Mitbestimmung in Sachsen ermöglicht werden. Die Bürgerinnen und Bürger erhalten einen Rechtsanspruch auf die Herausgabe von Informationen. Künftig sollen unkompliziert und kostenlos auf einer Transparenzplattform alle zur Veröffentlichung geeigneten behördlichen Dokumente und Informationen des Freistaats sowie der Kommunen eingesehen werden können. Das Gesetz soll ab dem 1. Januar 2023 in Kraft treten. Die Plattform soll spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten aufgebaut sein.

>> Pressemitteilung der BÜNDNISGRÜNEN-Fraktion: „Transparenzgesetz: Wichtige Voraussetzung für mehr Beteiligung“ (21.12.2021): https://www.gruene-fraktion-sachsen.de/presse/pressemitteilungen/2021/transparenzgesetz-wichtige-voraussetzung-fuer-mehr-beteiligung/