Foto: Grüne Fraktion Sachsen

Anpassung Landesgesetzgebung an EU-Recht: Sachsen verpasst erneut die Chance für ein modernes Datenschutzrecht

Im Ergebnis der heutigen Anhörung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Anpassung landesrechtlicher Vorschriften an die Datenschutzgrundverordnung der EU im Innenausschuss des Sächsischen Landtags erklärt Valentin Lippmann, Sprecher für Datenschutz der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

„Mit dem Gesetzentwurf verpasst Sachsen wieder einmal die Chance für ein modernes Datenschutzrecht und einen verbesserten Schutz der Daten sächsischer Bürgerinnen und Bürger. Der Gesetzentwurf ist solide und technisch in Ordnung, er lässt jedoch die Spielräume ungenutzt, die die EU den nationalen Gesetzgebern gibt. Das betrifft etwa die Bereiche der technisch-organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der personenbezogenen Daten in automatisierten Verfahren, den Schutz besonderer Kategorien von Daten, wie Religion oder Herkunft, oder die Benachrichtigungspflichten gegenüber Betroffenen.“

„Das größte Manko weist der Gesetzentwurf jedoch darin auf, dass er die Umsetzung der Richtlinie zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung ihrer Daten zur Strafverfolgung nicht regelt. Auch diese Richtlinie muss bis Mai 2018 umgesetzt werden. Die angekündigte Umsetzung bis 2019 ist viel zu spät. Damit und mit der Regelung der wesentlichen Datenschutzvorschriften in künftig zwei Gesetzen tritt eine bürger- und anwenderunfreundliche Unübersichtlichkeit ein. Mit Blick auf den wesentlichen größeren Umsetzungsbedarf beim Datenschutzrecht der Polizei, der Staatsanwaltschaft und des Verfassungsschutzes hätte ich mir gewünscht, dass wir dazu auch heute schon einen Gesetzentwurf hätten anhören können.“

„Die Anhörung der Sachverständigen hat zudem noch einmal deutlich gemacht, wie viele neue Aufgaben auf den Sächsischen Datenschutzbeauftragten zukommen. Dafür braucht er ausreichend Personal. Dass sich CDU und SPD bei der Verabschiedung des Haushalts für 2017/2018 noch nicht einmal ansatzweise für eine angemessene Erhöhung der Personalstellen beim Datenschutzbeauftragten haben entschließen können, ist ein Offenbarungseid. Er lässt für künftige Verhandlungen nichts Gutes erahnen und gefährdet die mit der Grundverordnung geregelte Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten. Ich erwarte hier eine schnellstmögliche Aufstockung der Stellen, damit der Datenschutzbeauftragte seine Aufgaben erfüllen kann.“

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