Der Sächsische Landtag hat heute das „Vierte Gesetz zur Änderung des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz“ (Drs 7/13269) verabschiedet.
Dazu erklärt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
„Wir stärken die, die uns retten – mit diesem Versprechen sind wir BÜNDNISGRÜNE 2019 in Sachsen in die Koalition gegangen. Und dieses Versprechen lösen wir mit der Reform des Sächsischen Gesetzes über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz heute ein.“
Das neue Gesetz bringt gleich mehrere Verbesserungen für die Kommunen und Ehrenamtlichen:
„Wir schaffen die Rechtsgrundlage für die interkommunale Zusammenarbeit. Denn Schadensereignisse machen nicht an Gemeindegrenzen Halt. Das gilt unter anderem für die Brandschutzbedarfsplanung, aber auch für die Feuerwehren. Zukünftig kann die Tageseinsatzbereitschaft durch die Einführung einer Stützpunktfeuerwehr abgesichert werden.
Wir führen landesweite Standards ein, beispielsweise bei der Erstellung von Aus- und Fortbildungsunterlagen.
Wir räumen Kommunen und Trägern die Möglichkeit ein, bei Ausschreibungen im Bevölkerungsschutz von der Bereichsausnahme Gebrauch zu machen und damit ein europaweites Vergabeverfahren zu vermeiden. So sollen Kommunen und Ehrenamtliche entlastet und Kosten gesenkt werden.“
Abschließend erklärt Lippmann: „Das neue Gesetz ist eine beachtenswerte und tiefgreifende Reform für den Bevölkerungsschutz in Sachsen. Ergänzt durch das bereits beschlossenene Institut für Bevölkerungsschutz wollen wir BÜNDNISGRÜNE belastbare Strukturen durch die Verbindung von Wissenschaft und Praxis weiter stärken. Dies soll vor allem all jene unterstützen, die sich beruflich oder ehrenamtlich in der nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr für den Schutz der Bevölkerung einsetzen.“
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