Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag hat den renommierten Staatsrechtler Prof. Dr. Christoph Möllers mit einem Rechtsgutachten zu einer möglichen Richteranklage durch den Sächsischen Landtag gegen den ehemaligen AfD-Bundestagsabgeordeneten und Richter Jens Maier beauftragt. Möllers ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Verfassungsrecht, und Philosophie an der Humboldt-Universität zu Berlin. Er war beispielweise Prozessbevollmächtigter des Bundesrates im NPD-Verbotsverfahren.
Dazu erklärt Valentin Lippmann, verfassungs- und rechtspolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:
„Dass ein Rechtsextremist als Richter Recht spricht, ist unerträglich. Daher müssen alle Verfassungsorgane das in ihrer Macht Stehende unternehmen, um diesen Zustand schnellstmöglich zu beenden. Dazu gehört, dass auch der Landtag die verfassungsmäßige Möglichkeit einer Richteranklage als geeignetes Mittel in Betracht zieht. Eine solche Richteranklage vor dem Bundesverfassungsgericht hat es bisher noch nie gegeben und die verfassungsrechtlichen Anforderungen sind extrem hoch. Bei der Prüfung dieses Schrittes durch die BÜNDNISGRÜNE-Fraktion sind eine Vielzahl von teils hochkomplexen verfassungsrechtlichen Fragen aufgeworfen worden, die einer vertieften Prüfung durch ein Rechtsgutachten bedürfen.“
„Wir freuen uns, dass wir mit Professor Christoph Möllers einen renommierten Staatsrechtler für dieses Gutachten gewinnen konnten. Gerade mit seiner Erfahrung im Bereich der verfassungsrechtlichen Instrumentarien der wehrhaften Demokratie ist er aus unserer Sicht prädestiniert, zu prüfen, welche konkreten Nachweise der Landtag in einem solchen Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht beispielsweise erbringen müsste. Er wird sich in seinem Gutachten nicht nur mit den allgemeinen Voraussetzungen der Richteranklage befassen, sondern auch explizit die Möglichkeit ihrer Anwendung im Fall Jens Maier prüfen.“
Das Gutachten von Prof. Dr. Christoph Möllers soll voraussichtlich im März vorliegen.
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