BÜNDNISGRÜNE zum Verfassungsschutzbericht 2025 

Sachsens Innenminister Armin Schuster hat heute gemeinsam mit Dirk-Martin Christian, Präsident des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen, den Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2025 vorgestellt.

Dazu erklärt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

„Die größte Gefahr für unsere freiheitliche Demokratie und Gesellschaft ist und bleibt der Rechtsextremismus. Das zeigt der Verfassungsschutzbericht 2025 leider wieder eindrücklich – so wie die letzten Jahre auch und es ist kein Ende dieser Form der Bedrohung in Sicht.“

„Wenn die die Staatsregierung mit Blick auf diese Entwicklungen die zielgerichteten Maßnahmen zur Bekämpfung verfassungsfeindlicher Entwicklungen, wie das Gesamtkonzept gegen Rechtextremismus, schleifen will, um wieder zur vollkommen substanzlosen und phrasenhaften Extremismusbekämpfung zurückzukehren, wird sich das Problem weiter verschärfen. Vor diesem Hintergund kann ich nur davor warnen, beispielsweise das Gesamtkonzept gegen Rechtsextremismus zu einem Konzept gegen jeglichen Extremismus umzubauen. Gerade jetzt braucht es nicht weniger, sondern mehr und zielgerichtetere Anstrengungen bei der Bekämpfung des Rechtsextremismus.“

„Zugleich gilt es auch, das rücksichtlose und antidemokratische Gebaren autoritärer K-Gruppen stärker in den Blick zu nehmen. Deren hohe Gewaltbereitschaft gepaart mit einer zutiefst autoritären Ideologie stellen eine zunehmende Bedrohung für unsere freiheitliche Gesellschaft dar, der es entschieden gilt, entgegenzuwirken. 

„Rechtsextremismus als gesamtgesellschaftliches Problem muss klar und deutlich als solches benannt werden. Dass dies durch den Innenminister unzureichend zum Ausdruck gebracht wird, zeigt die zunehmende Normalisierung dieses Phänomenbereichs, die für unsere freiheitliche demokratische Gesellschaft eine zusätzliche Bedrohung darstellt.“

„Der CDU fällt nichts besseres mehr ein, als den Verfassungsschutzbericht als Argument für ihr verkorkstes und freiheitsfeindliches Polizeigesetz zu mobilisieren. Das zeigt, dass man zum einen in der Union offenbar das verfassungsrechtlich verankerte Trennungsgebot aufweichen will und zum anderen bei der Bekämpfung von verfassungsfeindlichen Umtrieben keinerlei brauchbare Ideen mehr hat.“