Corona-„Spaziergänge“ – Es braucht ein einheitliches Vorgehen

Foto: David Brandt

Zum Umgang der Versammlungsbehörden und der Polizei mit den sogenannten „Spaziergängen“ gegen die Corona-Maßnahmen erklärt Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag:

„Wir haben uns als BÜNDNISGRÜNEN in den letzten Wochen für die vollständige Wiederherstellung des Versammlungsrechtes eingesetzt. Das Versammlungsrecht ist aber kein Freibrief für schlecht getarnte Corona-Partys. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind in der Verantwortung sich entsprechend an die Hygieneregeln zu halten.“

„Versammlungen sind keine rechtsfreien Räume. Ich erwarte eine einheitliche Anwendung des Versammlungsrechtes durch die Sicherheitsbehörden. Es darf keinesfalls der Anschein entstehen, dass sowohl bei der Bewertung als Versammlung als auch bei der Durchsetzung von Beschränkungen mit unterschiedlichem Maß gemessen wird. Ebenso erwarte ich, dass etwaiger Gegenprotest ermöglicht und bei der Durchführung durch die Sicherheitsbehörden geschützt wird.“

„Auf meine Nachfragen im Innenausschuss wurde mir am Freitag bestätigt, dass die sog. ‚Spaziergänge‘ in der Regel als Versammlungen zu bewerten sind – egal, ob sie einen Leiter haben oder nicht. Diese Rechtsaufassung teile ich ausdrücklich: Die sogenannten ‚Spaziergänge‘ sind Versammlungen und auch so zu behandeln. Dies muss von Seiten des Innenministeriums gegenüber allen zuständigen Behörden noch einmal eindringlich klargestellt werden.“