Der Verfassungschutz und seine gefährliche Nähe zum Rechtsextremismus

Film und Diskussion am 6.September 2016 in der Grünen Ecke

Seit dem Bekanntwerden der rassistischen Mordserie durch den Nationalsozialistischen Untergrund (NSU) und der Aufarbeitung des staatlichen Versagens durch die Untersuchungsausschüsse des Bundes und der Länder steht der
Verfassungsschutz in der Dauerkritik.

Am 06. September 2016 wurde in der Grünen Ecke zu diesem Thema der Film „V-Mann-Land. Spitzel im Staatsauftrag“ gezeigt. Für diese Dokumentation haben Katja und Clemens Riha mit V-Leuten des Verfassungsschutzes in der rechten Szene gesprochen. Der Film zeichnet die Porträts von sieben V-Leuten, die jahre- bis jahrzehntelang für den Verfassungsschutz in der rechten Szene unterwegs waren und dabei nicht nur beobachteten, sondern aktiv in der Szene mitmischten.

Der Film wirft Fragen auf. Waren sie wichtige Informanten, Neonazis aus Überzeugung oder sogar Provokateure im Auftrag des Staates? Haben die Behörden bei der Führung der V-Leute versagt? Brauchen wir V-Leute überhaupt?

Über diese Fragen diskutierten im Anschluss Valentin Lippmann, innenpolitischer Sprecher der grünen Landtagsfraktion und Obmann im NSU-Untersuchungsausschuss des Sächsischen Landtages und Wolfgang Wieland, ehemaliger Sprecher für Innere Sicherheit der grünen Bundestagsfraktion und ehemaliges Mitglied im Bundestagsuntersuchungsausschuss zur NSU.

Die Aussage im Film „ohne den Verfassungsschutz hätte es keine Neonaziszene gegeben“ kritisierte Wolfgang Wieland. Die Frage sei eher, ob die im Film interviewten V-Leute glaubwürdig sind. Valentin Lippmann wies darauf hin, dass es eine Tatsache sei, dass Gelder von V-Leute in die rechte Szene flossen, ob nun unmittelbar oder mittelbar.

Je mehr Erkenntnisse über die Rolle des Verfassungsschutzes im Zusammenhang mit dem NSU ans Licht kommen, desto stärker stellt sich die Frage, ob der NSU nicht trotz, sondern wegen des Verfassungsschutzes so lange ungehindert seine Taten begehen konnte. Durch den NSU Skandal deutlich geworden seien vor allem die enormen Fehler in der V-Mann-Führung, so Wolfgang Wieland. Diese Erkenntnisse seien in den grünen Antrag der Bundestagsfraktion „Für eine Zäsur und einen Neustart in der deutschen Sicherheitsarchitektur“ eingeflossen. In diesem Antrag wurde u.a. gefordert, dass V-Leute nicht angeworben werden dürfen, wenn sie vorbestraft sind. Außerdem muss bei Straftaten Anklage erhoben werden. Die Bundesregierung habe in ihrem „Gesetzes zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes“ bisher nur festgelegt, dass V-Leute keine Schwerstkriminellen sein dürfen. Das ging der GRÜNEN Fraktion des Bundestages aber nicht weit genug geht. Für Wolfgang Wieland ist der Fall „Piatto“, der jahrelang V-Mann des Brandenburger Verfassungsschutzes war, ein Lehrbeispiel dafür, was man nicht falsch machen darf.

Bei der Frage, ob V-Leute wirklich nötig sind, argumentierte Valentin Lippmann, dass die Erkenntnisse, die V-Leute mitbringen, oft nicht nachprüfbar oder belegbar seien. Er sprach sich dafür aus den Verfassungsschutz erst aufzulösen, und dann eine neue Behörde aufzubauen. Diese sollte dann eher der Terrorismusabwehr dienen.

Wolfgang Wieland machte deutlich, dass ihm V-Leute als Quellen, wenn auch mit begrenzten Wert, wichtig seien, solange alle von den GRÜNEN geforderten Zugangsvoraussetzungen für V-Leute eingehalten werden. Vor dem Hintergrund des islamistischen Terrors sei der Verfassungsschutz und Geheimdienste notwendig. Nazis als V-Leute so einzusetzen, wie es in der Vergangenheit stattgefunden hat, sei aber nicht sinnvoll.

Valentin Lippmann betonte am Ende der Veranstaltung, dass sich seit dem NSU-Skandal auf Bundesebene zwar etwas geändert habe, jedoch nicht in Sachsen. Es bleibe abzuwarten, ob die Ergebnisse des sächsischen NSU-Untersuchungsausschusses Licht ins Dunkel bringen und womöglich zu Veränderungen in der Arbeit des Verfassungsschutzes führen.

Veranstaltungsmitschnitt: https://www.youtube.com/watch?v=dCNdDadQ6g8

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